Zweisprachige Maturität (Deutsch - Französisch)
Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypGymnasiale Maturitätsschulen
- AbschlussGymnasiale Maturität Maturitätsausweis mit dem Vermerk «Zweisprachige Maturität: deutsch-französisch»
- UnterrichtsspracheFranzösisch, Deutsch
- Zeitliche BeanspruchungVollzeit
- Dauer
4 Jahre
So sieht die Ausbildung aus
Der gymnasiale Bildungsgang richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit guten bis sehr guten Schulleistungen, die ihre Ausbildung vertiefen möchten und ein Hochschulstudium anstreben. Der Unterricht erfolgt in Klassen mit deutsch- und französischsprachigen Schülerinnen und Schülern. In etwa der Hälfte der Nichtsprachfächer wird in der Partnersprache unterrichtet, was 7 bis 8 Lektionen pro Woche entspricht. Diese Immersionsfächer werden entweder auf Deutsch oder Französisch unterrichtet, wobei die Unterrichtssprache während der vier Ausbildungsjahre konstant bleibt. Als Schwerpunktfächer stehen Italienisch, Spanisch, Physik und Anwendungen der Mathematik, Biologie und Chemie sowie Wirtschaft und Recht zur Auswahl. Englisch wird als dritte Sprache unterrichtet. Für Schülerinnen und Schüler, die Immersionsfächer in der Zweitsprache besuchen, sind im ersten Ausbildungsjahr Stützkurse vorgesehen. Ergänzungsfächer können aus dem gesamten Fächerkatalog der Bieler Gymnasien gewählt werden und werden in deutscher oder französischer Sprache angeboten, Geschichte auch in Englisch. Der Abschluss des Bildungsgangs führt zur gymnasialen Maturität, die den prüfungsfreien Zugang zu Universitäten, Eidgenössischen technischen Hochschulen, Pädagogischen Hochschulen und unter bestimmten Voraussetzungen auch Fachhochschulen ermöglicht.
Zulassung
- Für den Übertritt qualifizieren sich Schülerinnen und Schüler anhand einer Empfehlung der Volksschule oder einer Aufnahmeprüfung.
- Für Schülerinnen und Schüler aus anderen Schulen wie Berufsvorbereitenden Schuljahren BVS oder Privatschulen kann keine Empfehlung abgegeben werden. Sie können sich zur Aufnahmeprüfung anmelden, sofern am 1. Mai des Jahres, in welchem der Eintritt in den gymnasialen Bildungsgang erfolgt, der 17. Geburtstag noch nicht erreicht wurde.
Kosten
Für Schülerinnen und Schüler mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton Bern wird an den kantonalen Gymnasien kein Schulgeld erhoben. Hingegen muss im ersten gymnasialen Bildungsjahr ein Kostenbeitrag an besondere Anlässe (z.B. Projektwochen und Exkursionen) geleistet werden. Im nachobligatorischen Bildungsgang (2. bis 4. gymnasiales Bildungsjahr) entstehen zusätzliche Ausgaben für Lehrmittel sowie besondere Anlässe von jährlich ca. Fr. 1000.– bis 3000.–. In bestimmten Härtefällen verfügt die Schulleitung über entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten.
Bemerkungen
Auch Schülerinnen und Schüler des Sport-Kultur-Studium-Programms können die zweisprachige Ausbildung absolvieren. Allerdings ist es in der zweisprachigen Ausbildung nicht möglich, ein Schuljahr auf zwei Jahre aufzuteilen.