Diplom / Abschluss des Anbieters

Gestalterischer Vorkurs für Erwachsene (Propädeutikum), Teilzeit

Gewerbliches Berufs- und Weiterbildungszentrum St.Gallen GBS
St. Gallen (AI)
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Ausbildung im Überblick

  • Ausbildungstyp
    Vorbereitungskurs Passerelle, Vorbereitungskurs Hochschule
  • Abschluss
    Diplom / Abschluss des Anbieters Zertifikat der Schule für Gestaltung St.Gallen Der Vorkurs für Erwachsene gilt als Voraussetzung für eine Zweitausbildung in einem gestalterischen Beruf oder als Propädeutikum, d. h. Vorbereitung für eine Hochschule für Gestaltung und Kunst.
  • Unterrichtssprache
    Deutsch
  • Zeitliche Beanspruchung
    Teilzeit
  • Dauer

    4 Semester, Freitag und Samstag

So sieht die Ausbildung aus

Der Lehrgang ermöglicht es den Teilnehmenden, gestalterische Grundlagen zu erarbeiten und zu festigen. Dabei wird ein differenziertes Wahrnehmen geübt. Ziel ist es, das selbständige, projektbezogene Arbeiten zu fördern und durch gestalterisch-künstlerische Prozesse zu begleiten. Die Teilnehmenden werden im Erstellen von Arbeitsproben in Form von Portfolios und Mappen unterstützt. Der Lehrgang umfasst verschiedene Themen wie Gestaltungsgrundlagen, Grafik und Illustration, Fotografie, Video, Linie und Körper in 2D und 3D, Typografie, 3D-Design, Schreibwerkstatt, Kunstbetrachtung, Animation, Szenografie, Druckwerkstatt, Layout und Portfolio, sowie die Nutzung von InDesign und Illustrator. Auch Präsentationstechniken werden vermittelt.

Zulassung

  • Bestehen der Aufnahmeprüfung
  • Es werden Eignung und Motivation aufgrund von Hausaufgabe und einem Aufnahmegespräch geprüft (Mappengespräch).

Kosten

Schulgeld: CHF 9'750.-* für den ganzen Lehrgang (CHF 2'437.50 pro Semester)
Papier und Kopien: CHF 350.- einmalig
Gebühren Aufnahmeprüfung: CHF 200.-
Papier und Kopien: einmalig CHF 350.-
Preisänderungen bleiben vorbehalten.

* für Studierende mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton St.Gallen

Für Teilnehmende ausserhalb des Kantons St.Gallen gilt ein Schulgeld von CHF 18'000.- (CHF 4'500.- pro Semester). Ausserkantonale Teilnehmende können einen Antrag an die entsprechende Stelle des Wohnkantons richten.

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