Diplom / Abschluss des Anbieters

Fachpsychologe/Fachpsychologin für Rechtspsychologie FSP

Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP)
Bern (BE)
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Ausbildung im Überblick

  • Ausbildungstyp
    Berufsorientierte Weiterbildung
  • Abschluss
    Diplom / Abschluss des Anbieters Fachpsychologin/Fachpsychologe in Rechtspsychologie FSP
  • Unterrichtssprache
    Deutsch
  • Zeitliche Beanspruchung
    Berufsbegleitend
  • Dauer

    mind. 2 und max. 6 Jahre

So sieht die Ausbildung aus

Der FSP-Fachtitel bestätigt die Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Arbeit im jeweiligen Fachgebiet. Dieser Titel ist privatrechtlich geschützt und gilt als Qualitätssiegel. Um den Fachtitel zu erlangen, ist eine anerkannte Weiterbildung erforderlich. Für die Rechtspsychologie bietet die Schweizerische Gesellschaft für Rechtspsychologie eine postgraduale Weiterbildung an. Diese Weiterbildung zielt darauf ab, die Qualität in der klinischen und gutachterlichen Tätigkeit zu sichern. Sie befähigt Fachleute, eigenständig alle Aufgaben in der klinischen und gutachterlichen Rechtspsychologie zu planen und durchzuführen. Zudem ermöglicht sie die aktive Teilnahme an Forschungsvorhaben. Die Weiterbildung deckt das gesamte Praxisfeld der Rechtspsychologie ab und kann individuell angepasst werden.

Zulassung

Zum SGRP-Curriculum kann zugelassen werden, wer

  • im Inland ein Hochschulstudium im Hauptfach Psychologie auf Masterstufe an einer Hochschule erfolg­reich absolviert hat oder
  • über einen vom Bund als gleichwertig anerkannten ausländischen Ausbildungsabschluss in Psychologie und
  • über mindestens drei Jahre Berufserfahrung nach Abschluss des Masterabschlusses in Psychologie verfügt.

Voraussetzung für den Erwerb eines FSP-Fachtitels ist ein abgeschlossenes Psychologiestudium, eine abgeschlossene Weiterbildung und die FSP-Mitgliedschaft.

Zielpublikum

Psychologinnen und Psychologen, die im Berufsfeld der Rechtspsychologie tätig sind.

Kosten

ca. CHF 30'000.- bis CHF 75'000.-

Bemerkungen

17.10.2024: Ab sofort und bis auf weiteres gilt ein Aufnahmestopp für die reevaluierte postgraduale Weiterbildung in Rechtspsychologie (SGRP-Curriculum). Die SGRP analysiert die Ausgangslage um gegebenefalls die Weiterbildung neu zu konzipieren.

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