Sozialversicherungsrecht II
Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypFachhochschulen, Berufsorientierte Weiterbildung
- AbschlussCertificate of Advanced Studies CAS Certificate of Advanced Studies CAS FHNW Sozialversicherungsrecht II
- UnterrichtsspracheDeutsch
- UnterrichtsformPräsenzunterricht
- Zeitliche BeanspruchungTeilzeit
- Dauer
23.5 Präsenztage verteilt auf ca. 1 Jahr
So sieht die Ausbildung aus
Das CAS-Programm vermittelt praxisbezogenes Wissen zum geltenden Recht in den verschiedenen Sozialversicherungen. Teilnehmende erwerben vertiefte Kompetenzen. Das CAS Sozialversicherungsrecht II ist ein Vertiefungsmodul und baut auf dem Wissensstand aus den entsprechenden Pflicht- und Wahlmodulen im Rahmen des CAS Sozialversicherungsrecht I auf. In diesem CAS Lehrgang werden die Teilnehmenden befähigt, sozialversicherungsrechtliche Ansprüche in Bereichen wie Krankheit, Unfall, Invalidität, Alter, Arbeitslosigkeit und Ergänzungsleistungen fundiert zu beurteilen und dieses Wissen in Intervision anhand von Praxisfällen zu vertiefen. Gleichzeitig lernen sie, Verfahrensrechte korrekt anzuwenden, ihre Rolle zwischen Sozialarbeit und juristischer Tätigkeit zu klären sowie rechtskonforme Stellungnahmen und Einsprachen zu verfassen. Das CAS-Programm bildet einen Teil des MAS-Programms Sozialrecht.
Zulassung
Direkte Zulassung mit:
- Abschluss des CAS FHNW in Sozialversicherungsrecht I
Zielpublikum
Fachleute der Sozialen Arbeit sowie verwandter Disziplinen (Mitglieder von Sozialhilfebehörden, Fachleute des Personalwesens u.ä.) mit einem Diplom auf tertiärer Stufe und mit einer minimalen qualifizierten Praxiserfahrung von zwei Jahren.
Kosten
CHF 7'200.-
Weitere Informationen zu den Kosten siehe Webseite des Anbieters.