Sozialversicherungsrecht I
Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypFachhochschulen, Berufsorientierte Weiterbildung
- AbschlussCertificate of Advanced Studies CAS Certificate of Advanced Studies CAS FHNW Sozialversicherungsrecht I
- UnterrichtsspracheDeutsch
- UnterrichtsformPräsenzunterricht
- Zeitliche BeanspruchungTeilzeit
- Dauer
23 Präsenztage verteilt auf ca. 11 Monate
So sieht die Ausbildung aus
Das CAS-Programm bietet praxisbezogenes Wissen im Bereich des Sozialversicherungsrechts. Teilnehmende lernen die Voraussetzungen und Ansprüche für Leistungen bei Krankheit, Unfall, Invalidität, Alter, Arbeitslosigkeit, Erwerbslosigkeit, Mutterschaft und bei Aufenthalt als Ausländerin oder Ausländer kennen. Sie können die Koordinationsregeln korrekt anwenden. Das Programm befähigt die Teilnehmenden, Klientinnen und Klienten kompetent in Fragen des Sozialversicherungsrechts und angrenzender Rechtsgebiete zu beraten. Sie lernen, berechtigte Ansprüche zu erkennen und durchzusetzen. Zudem wird vermittelt, wie die Notwendigkeit erweiterter juristischer Fachunterstützung rechtzeitig festgestellt und angefordert werden kann.
Das CAS-Programm kann einzeln absolviert werden und bildet gleichzeitig ein Teil des MAS FHNW in Sozialrecht.
Zulassung
Direkte Zulassung mit:
- Bachelor-Abschluss Soziale Arbeit oder verwandte Disziplin einer Fachhochschule (bzw. deren Vorgängerinstitution) oder Universität.
- Daran anschliessende zweijährige Berufserfahrung
Es stehen weitere Zulassungswege offen.
Weitere Informationen zur Zulassung siehe Webseite des Anbieters.
Zielpublikum
Das CAS-Programm richtet sich an Fachleute der Sozialen Arbeit sowie verwandter Disziplinen mit einem Diplom auf tertiärer Stufe; eine mindestens zweijährige qualifizierte Berufserfahrung ist erforderlich.
Kosten
CHF 7'600.-
Weitere Informationen zu den Kosten siehe Webseite des Anbieters.