Schulleitung
Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypPädagogische Hochschulen, Berufsorientierte Weiterbildung
- AbschlussCertificate of Advanced Studies CAS Certificate of Advanced Studies «Schulleitung EDK» der Pädagogischen Hochschule FHNW
- UnterrichtsspracheDeutsch
- UnterrichtsformPräsenzunterricht
- Zeitliche BeanspruchungBerufsbegleitend
- Dauer
Total 450 Stunden (15 ECTS-Punkte):
- 230 Stunden Präsenzveranstaltungen
- 40 Stunden Lerngruppenarbeit
- 180 Stunden Selbststudium
So sieht die Ausbildung aus
Das Certificate of Advanced Studies (CAS) ist eine Nachdiplomausbildung der Hochschulen. Es behandelt zentrale Themen wie Personalführung, Qualitätsmanagement, Schulentwicklung, Projektmanagement, Kommunikation, Schulrecht und Organisation sowie Finanzen und Controlling. Der funktionsbegleitende Aufbau ermöglicht es, die neu erworbenen Kompetenzen direkt in die eigene Führungspraxis zu integrieren. Teilnehmende werden befähigt, ihre Schule und deren Umfeld zu analysieren, Entwicklungsbedarf zu erkennen und die Weiterentwicklung zu steuern. Sie lernen, für verschiedene Aufgabenbereiche in der Schulführung geeignete Vorgehensweisen zu entwickeln und anzuwenden. Zudem verstehen sie ihre Rolle und können diese entsprechend gestalten.
Zulassung
Das Weiterbildungsprogramm richtet sich an Führungspersonen an Schulen mit einem akademischen Abschluss einer anerkannten Hochschule und einschlägiger Berufspraxis von mindestens fünf Jahren nach Abschluss des Studiums (Vorgabe EDK).
Für das Programm gilt zudem das folgende Aufnahmekriterium:
- Eine Anstellung als Schulleiter/in an einer Schule.
- Eine Anstellungsbestätigung muss eingereicht werden.
- Wenn man über keine Anstellung als Schulleiter/in verfügt, muss der Nachweis nach einem entsprechenden Praxisfeld eingereicht werden (siehe 2. Seite Anstellungsbestätigung bei der Anmeldung).
Zielpublikum
- Schulleiter/innen, die aktuell eine Führungsfunktion in der Schule ausüben.
- Lehrpersonen im Rahmen einer Nachfolgeplanung als Schulleiterin oder Schulleiter.
Kosten
CHF 9'450.–
- Die Spesen gehen zu Lasten der Teilnehmenden.
Kantonale Finanzierungen
- Kanton AG: Lehrpersonen im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) – 100% Kanton (A)
- Kanton SO: Teilnehmende/r abz. Kantonsbeitrag (C), CHF 4725.–
- Kanton BL: Für Schulleitungen der Volksschule mit Anstellung im Kanton Basel-Landschaft übernimmt der Kanton die Gebühren, wenn dem Amt für Volksschulen eine unterschriebene Weiterbildungsvereinbarung vorliegt (Platzzahl ist beschränkt).
- Kanton BS: Finanzierung durch den Kanton Basel-Stadt, sofern die Lehrpersonen vorgängig eine schriftliche Bestätigung der Gebührenübernahme von der Volksschulleitung/Leitung Mittelschulen/Berufsbildung erhalten hat. Bei Schulen der Sekundarstufe II erfolgt eine Gebührenbeteiligung für vom Kanton geführte Schulen.