Kantonaler Abschluss

Religionspädagogik / Katechetik

Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Zürich
Zürich (ZH)
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Ausbildung im Überblick

  • Ausbildungstyp
    Berufsorientierte Weiterbildung
  • Abschluss
    Kantonaler Abschluss Unterstufen-Katechet/in, oder Mittelstufen-Katechet/in, oder Primarstufen-Katechet/in Die Praxisbegleitung muss auf der angestrebten Abschlusstufe erfolgt sein, sowie die Prüfung auf dieser Stufe erfolgreich abgeschlossen worden sein.
  • Unterrichtssprache
    Deutsch
  • Zeitliche Beanspruchung
    Teilzeit
  • Dauer

    2 Jahre

So sieht die Ausbildung aus

Die religionspädagogische Ausbildung qualifiziert für die Bildungsarbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien in Kirchgemeinden. Sie vermittelt Kompetenzen, um den reformierten Glauben altersgerecht zu lehren und Familien in ihrer Lebensgestaltung zu unterstützen. Die Ausbildung umfasst Theologie und Praxis, Pädagogik, Didaktik und Methodik, Entwicklungs- und Sozialpsychologie, Projektarbeit sowie Symboldidaktik, Feiern und Rituale. Zwei Mentorings bei ausgebildeten Katechetinnen und Katecheten fördern die Reflexion der eigenen Unterrichtstätigkeit im ersten Jahr. Im zweiten Jahr erfolgt die Praxisbegleitung während der Unterrichtstätigkeit, um auf die praktischen Abschlussprüfungen vorzubereiten. Diese wird von Praxiscoaches des Bereichs Katechetik und Bildung durchgeführt. Der Präsenzunterricht umfasst 300 Stunden, das Selbststudium 150 Stunden. Hinzu kommt der individuelle Zeitaufwand für Mentoring, Coaching, Intervision und Lerngruppen.

Zulassung

  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • landeskirchlicke Orientierung
  • Anstellung als Katechet/in von mindestens einer Wochenlektion in einer reformierten Kirchgemeinde

Interessierte ohne pädagogische Vorbildung und Unterrichtserfahrung können die Ausbildung erst beginnen, wenn sie vor Ausbildungsbeginn im Unterricht einer reformierten Kirchgemeinde hospitiert haben.

Kosten

siehe Website

Bei Teilnehmenden, die nicht in einer reformierten Kirchgemeinde des Kantons Zürich angestellt sind, wird ein Zuschlag von 50% auf die Gesamtkosten erhoben.

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