Gipser/in (Nachholbildung Art. 32 BBV) in italienischer Sprache
Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypBerufsabschluss für Erwachsene
- AbschlussEidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ Gipser/in-Trockenbauer/in EFZ
- UnterrichtsspracheItalienisch
- UnterrichtsformPräsenzunterricht
- Zeitliche BeanspruchungTeilzeit
- Dauer
2 Jahre
So sieht die Ausbildung aus
Der Kurs richtet sich an Personen mit Berufserfahrung als Gipserin oder Gipser, die keinen Abschluss haben und sich spezialisieren möchten. Die Ausbildung umfasst Baukonstruktion, Fachrechnen, Fachzeichnen, Baustoffkunde, Materialkunde, Physik und Chemie, Allgemeinbildung, Arbeitssicherheit und Arbeitstechnik. Ziel ist es, das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Gipserin oder Trockenbauer zu erlangen. Die Ausbildung erfolgt berufsbegleitend, sodass die Teilnehmenden weiterhin arbeiten können, ohne Verdienstausfälle zu erleiden. Nach Abschluss des Kurses sind die Teilnehmenden anerkannte Gipserinnen oder Trockenbauer mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis.
Zulassung
- Gute Kenntnisse der italienischen Sprache in Wort und Schrift (Niveau B1)
- Zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung mindestens 5 Jahre Berufserfahrung, davon 3 Jahre als Gipser/in. Dies bedeutet, dass Sie zum Zeitpunkt des Kursbeginns 3 Jahre Berufserfahrung haben müssen, davon 1 Jahr als Gipser/in.
- Bestehen der Aufnahmeprüfung in der Kurssprache und Mathematik
Zielpublikum
Volljährige Schweizer/innen oder Ausländer/innen, die über keine Ausbildung (EFZ) verfügen und die seit mind. 3 Jahren in der Schweiz als Gipser/in erwerbstätig sind.
Kosten
Für weitere Informationen zu den Kosten siehe Website des Anbieters.
Für die Schulanmeldung wird die Zulassung zum Qualifikationsverfahren benötigt. Personen mit Wohnsitz im Kanton Luzern reichen hierzu das „Gesuch um Zulassung zum Qualifikationsverfahren ausserhalb eines geregelten Bildungsganges“ bei der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung ein.