Anschlussbewilligung nach Art. 15 NIV, Prüfungsvorbereitung bzw. Bewilligung für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen nach Art. 14 NIV
Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypBerufsorientierte Weiterbildung
- AbschlussKurszertifikat / Kursbestätigung
- UnterrichtsspracheDeutsch
- Zeitliche Beanspruchungkurze Ausbildung (< 200 Stunden oder < 20 Tagen), Berufsbegleitend
- Dauer
7 Tage
So sieht die Ausbildung aus
Wer elektrische Installationen erstellt, ändert oder instand stellt, benötigt eine Installationsbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI). Diese Bewilligung ist notwendig, um elektrische Erzeugnisse an Installationen fest anzuschliessen oder solche Anschlüsse zu unterbrechen, zu ändern oder instand zu setzen. Für Installationsarbeiten an Anlagen, die spezielle Kenntnisse erfordern, wie Hebe- und Förderanlagen, ist eine spezielle Bewilligung nach Artikel 14 der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) erforderlich. Diese Bewilligung deckt Arbeiten an besonderen Anlagen ab. Zudem ist für das Anschliessen und Auswechseln von fest angeschlossenen elektrischen Erzeugnissen eine Anschlussbewilligung nach Artikel 15 der NIV notwendig.
Zulassung
Zielpublikum
- Liftmonteure (Art. 14)
- Neonmonteure (Art. 14)
- Anlagebauer (Art. 14)
- Schreiner (Art. 15)
- Küchenbauer (Art. 15)
- Servicetechniker (Art. 15)
- Unterhaltsfachleute (Art. 15)
- Betriebsmechaniker (Art. 15)
Kosten
Electrosuisse-Mitglieder: CHF 2'998.- exkl. MwSt.
Nicht-Miglieder: CHF 3'525.- exkl. MwSt.
Hinzu kommen Auslagen von ca. CHF 1'230.- für die Prüfung sowie ca. CHF 460.- für die Bewilligung.