Kurszertifikat / Kursbestätigung

Anschlussbewilligung nach Art. 15 NIV, Prüfungsvorbereitung bzw. Bewilligung für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen nach Art. 14 NIV

Electrosuisse - Fehraltorf
Mehrere Ausbildungsorte
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Ausbildung im Überblick

  • Ausbildungstyp
    Berufsorientierte Weiterbildung
  • Abschluss
    Kurszertifikat / Kursbestätigung
  • Unterrichtssprache
    Deutsch
  • Zeitliche Beanspruchung
    kurze Ausbildung (< 200 Stunden oder < 20 Tagen), Berufsbegleitend
  • Dauer

    7 Tage

So sieht die Ausbildung aus

Wer elektrische Installationen erstellt, ändert oder instand stellt, benötigt eine Installationsbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI). Diese Bewilligung ist notwendig, um elektrische Erzeugnisse an Installationen fest anzuschliessen oder solche Anschlüsse zu unterbrechen, zu ändern oder instand zu setzen. Für Installationsarbeiten an Anlagen, die spezielle Kenntnisse erfordern, wie Hebe- und Förderanlagen, ist eine spezielle Bewilligung nach Artikel 14 der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) erforderlich. Diese Bewilligung deckt Arbeiten an besonderen Anlagen ab. Zudem ist für das Anschliessen und Auswechseln von fest angeschlossenen elektrischen Erzeugnissen eine Anschlussbewilligung nach Artikel 15 der NIV notwendig.

Zulassung

Zielpublikum

  • Liftmonteure (Art. 14)
  • Neonmonteure (Art. 14)
  • Anlagebauer (Art. 14)
  • Schreiner (Art. 15)
  • Küchenbauer (Art. 15)
  • Servicetechniker (Art. 15)
  • Unterhaltsfachleute (Art. 15)
  • Betriebsmechaniker (Art. 15)

Kosten

Electrosuisse-Mitglieder: CHF 2'998.- exkl. MwSt.
Nicht-Miglieder: CHF 3'525.- exkl. MwSt.

Hinzu kommen Auslagen von ca. CHF 1'230.- für die Prüfung sowie ca. CHF 460.- für die Bewilligung.

Weitere Informationen