Patentanwalt / Patentanwältin
Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypBerufsorientierte Weiterbildung
- AbschlussKurszertifikat / Kursbestätigung Nach externer Prüfung und Registrierung im Patentanwaltsregister: Patentanwalt / Patentanwältin
- Zeitliche BeanspruchungTeilzeit
- Dauer
September bis Juni, 14 Unterrichtstage
So sieht die Ausbildung aus
Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben vertieftes Wissen über das schweizerische Patentrecht sowie die entsprechenden nationalen und internationalen Verfahren. Zusätzlich werden die übrigen Immaterialgüterrechte wie Marken, Design und Urheberrecht behandelt. Die Dozentinnen und Dozenten stammen aus verschiedenen Fachrichtungen und bieten ein breites Wissensspektrum. Die Weiterbildung bereitet auf die eidgenössische Patentanwaltsprüfung im Herbst vor und deckt alle relevanten Themen der Prüfungsteile 3 und 4 ab. Sie ist auch für Interessierte geeignet, die ihr Wissen in bestimmten Bereichen erweitern oder auffrischen möchten. Die Module sind einzeln buchbar.
Zulassung
- Hochschulabschluss in naturwissenschaftlichen oder ingenieurwissenschaftlichen Fächern
- Zwei Jahre praktische Erfahrung in patentanwaltlicher Tätigkeit, insbesondere in Verfahren vor dem europäischen Patentamt
- Zudem wird empfohlen, dass die Teilnehmenden sich in der Vorbereitung zur Europäischen Patentanwaltsprüfung befinden oder diese bereits abgelegt haben
- Weitere Basislehrgänge (CEIPI-Basiskurse, das MAS IP ETH, etc.) sind nicht Voraussetzung, können aber von Vorteil sein
Kosten
Gesamter Lehrgang: CHF 5'000.-
Kosten einzelner Module, siehe Website des Anbieters
Bemerkungen
Der Begriff «Patentanwalt» bzw. «Patentanwältin» darf nur von Personen geführt werden, die über einen Hochschulabschluss verfügen, die eidg. Patentanwaltsprüfung bestanden haben, eine praktische Tätigkeit nachweisen können und im Patentanwaltsregister eingetragen sind.