Diplom / Abschluss des Anbieters

Ausbilder/in für Rettungsdienste, SVEB Zertifikat, Durchführung von Lernveranstaltung für Erwachsene

Drudel 11, Verein für Erlebnis- und Umweltpädagogik
Spiez Zustellung (BE)
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Ausbildung im Überblick

  • Ausbildungstyp
    Berufsorientierte Weiterbildung
  • Abschluss
    Diplom / Abschluss des Anbieters Wenn alle Bedingungen erfüllt sind: SVEB Zertifikat «Lernveranstaltungen mit Erwachsenen durchführen»
  • Unterrichtssprache
    Deutsch
  • Zeitliche Beanspruchung
    kurze Ausbildung (< 200 Stunden oder < 20 Tagen), Teilzeit, Berufsbegleitend
  • Dauer

    11 Tage Präsenzunterricht und 3,5 Tage Onlineunterricht

So sieht die Ausbildung aus

In diesem Kurs wird vermittelt, wie der Erste-Hilfe-Unterricht strukturiert, spannend und abwechslungsreich gestaltet werden kann. Die Teilnehmenden verbessern ihre Auftrittskompetenzen und lernen, moderne Kommunikationsmittel effektiv einzusetzen. Ziel ist es, die Lernveranstaltungen für Mitarbeitende von Rettungsdiensten optimal zu gestalten.

Zulassung

Zielpublikum

Der Zertifikatskurs «SVEB Zertifikat Ausbilder/in für Rettungsdienste» richtet sich an Mitarbeitende von Rettungsdiensten und anderen Notfallorganisationen, wie z.B. Feuerwehr, Polizei oder Bergrettung. Die Teilnehmenden verfügen idealerweise über erste Vorerfahrung in der Bildung/Instruktion und genügend berufliche Anwendungsfelder,um den geforderten Praxisnachweis von 150 Stunden in der Regel innerhalb von drei Jahren nachzuweisen.

Kosten

Kursgebühr: CHF 3'980.-
Verpflegungspauschale: CHF 280.-

Bemerkungen

Für den Erhalt des Modulzertifikates bzw. «SVEB-Zertifikat» müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • Aktive Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen (min. 80 %)
  • Durch den Moduldozenten oder die Moduldozentin mit «bestanden» bewerteter Kompetenznachweis.
  • Reflexion des persönlichen Lernprozesses. Die Reflexion hat schriftlich zu erfolgen und wird vom Modul dozenten oder von der Moduldozentin attestiert. Sie wird nicht qualifiziert; ein Feedback ist fakultativ.
  • Nachweis einer mindestens 2-jährigen teilzeitlichen Praxis im Umfang von min. 150 Praxisstunden (Präzisierungen auf dem Informationsblatt «Praxisnachweis»).

Weitere Informationen