Lebensmittelinspektordiplom, Eidgenössisches
Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypBerufsorientierte Weiterbildung
- AbschlussDiplom / Abschluss des Anbieters Eidgenössisches Lebensmittelinspektorendiplom
- UnterrichtsspracheDeutsch, Französisch, Italienisch
So sieht die Ausbildung aus
Die Ausbildung zum Erwerb des eidgenössischen Lebensmittelinspektorendiploms (LMID) umfasst sowohl theoretische als auch praktische Komponenten. Die theoretische Ausbildung erfordert Leistungs- oder Prüfungsnachweise in Fachgebieten wie Lebensmitteltechnologie, Lebensmittelmikrobiologie, Warenkunde, Lebensmittelhygiene, Toxikologie, Recht und Sicherheit in der Lebensmittelkette. Zusätzlich sind Nachweise in Trinkwasserversorgung und Qualitätssicherung erforderlich. Insgesamt müssen mindestens 225 Lektionen besucht werden, wobei jedes Fachgebiet mindestens 20 Lektionen umfasst. Die praktische Ausbildung dauert ein Jahr und wird von einer Kantonschemikerin oder einem Kantonschemiker geleitet. Sie beinhaltet Unterricht in Untersuchungsmethoden, Laboruntersuchungen und Schulung für den Aussendienst. Die praktische Ausbildung deckt auch Sinnenprüfung, Betriebsinspektionen, Inspektionsberichte, Beurteilung von Kennzeichnungen und Bauprojekten ab. Für den Aussendienst sind mindestens 40 Tage vorgesehen, davon 5 Tage ausserhalb des eigenen Kantons. Die Diplomprüfung besteht aus praktischen Prüfungen in der Beurteilung von Lebensmitteln, Anpreisungen und Inspektionstätigkeit. Das LMID ist Voraussetzung für die Anstellung als Lebensmittelinspektorin oder Lebensmittelinspektor. Voraussetzung für den Erwerb des Diploms ist der Nachweis der Vorbildung, das Absolvieren der theoretischen und praktischen Ausbildung sowie das Bestehen der Diplomprüfung.
Zulassung
Der Nachweis der Vorbildung kann erbracht werden durch:
- einen Bachelor-Studienabschluss in Chemie, Biochemie, Lebensmittelwissenschaften oder in allgemeinen Naturwissenschaften mit Chemie oder Biochemie als Prüfungsfach oder ein Diplom gemäss dem Medizinalberufegesetz vom 23. Juni 2006 (SR 811.11); oder
- eine abgeschlossene Berufslehre mit fünfjähriger Berufserfahrung in einem Betrieb der Lebensmittelherstellung, der Lebensmitteluntersuchung oder des Vollzugs der Lebensmittelgesetzgebung; oder im Bereich der oben genannten Studienabschlüsse.
Bemerkungen
Der Erwerb des eidgenössischen Lebensmittelinspektorendiploms ist in der 'Verordnung über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung' vom 16. Dezember 2016 festgehalten (SR 817.042).