Fachmann/Fachfrau im gesetzlichen Sozialbereich
Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypBerufsorientierte Weiterbildung
- AbschlussDiplom / Abschluss des Anbieters Der Lehrgang wird in Zusammenarbeit dem Kantonalen Sozialamt des Kantons Thurgau geführt.
- UnterrichtsspracheDeutsch
- Zeitliche BeanspruchungTeilzeit, Berufsbegleitend
- Dauer
1 Semester, 144 Lektionen, Zeiten: Freitags, 08.30 - 16.30 Uhr, vereinzelt sind auch Mittwochtermine möglich
So sieht die Ausbildung aus
Fachpersonen im gesetzlichen Sozialbereich erwerben ein umfassendes Verständnis der gesellschaftlichen, sozialen und rechtlichen Zusammenhänge. Sie entwickeln ein fundiertes Strukturwissen und erlernen Werkzeuge in den Bereichen Sozialhilfe, Alimentenwesen, Sozialversicherung und KES-Recht.
Zulassung
Zielgruppe: Der Lehrgang richtet sich an Personen, welche als Mitarbeitende oder Behördenmitglieder von sozialen Diensten mit gesetzlichem Auftrag (Sozialämter, KES-Behörden, Berufsbeistandschaften, Beratungsstellen) tätig sind oder einen Einstieg in dieses Berufsfeld wagen möchten.
Der Lehrgang eignet sich auch für Personen, welche ausserhalb des Kantons Thurgau tätig sind. In allen Fächern, ausser der Sozialhilfe, arbeiten wir mit Bundesgesetzgebungen, welche auf alle Kantone anwendbar sind. In der Sozialhilfe fokussieren wir uns aufs Thurgauer Sozialhilfegesetz und deren Verordnung, jedoch weisen wir immer wieder auf kantonale Differenzen hin, vor allem zwischen dem Kanton Thurgau, St. Gallen und Zürich.
Kosten
CHF 4095.-
Einschreibegebühr CHF 100.-