Kaufmann/Kauffrau EFZ (Nachholbildung Art. 32 BBV)
Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypBerufsabschluss für Erwachsene
- AbschlussEidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ
- UnterrichtsspracheDeutsch
- UnterrichtsformPräsenzunterricht
- Zeitliche BeanspruchungBerufsbegleitend
- Dauer
Zwei bis sechs Semester
So sieht die Ausbildung aus
Die Nachholbildung zur Kauffrau und zum Kaufmann nach Art. 32 richtet sich an Erwachsene, die eine umfassende kaufmännische Ausbildung anstreben. Diese Ausbildung ist besonders geeignet für Personen, die eine höhere Fachprüfung ablegen möchten oder die in ihrem Beruf Lernende einführen. Abhängig von den Vorkenntnissen und der Vorbildung kann die Ausbildung in einem oder zwei Jahren abgeschlossen werden. Sie führt zum Fähigkeitszeugnis Kauffrau/Kaufmann Basisbildung (B-Profil) oder Erweiterte Grundbildung (E-Profil). Die Ausbildung besteht aus einem schulischen und einem betrieblichen Teil. Die Zulassung zur Lehrabschlussprüfung wird vom Amt für Berufsbildung und Berufsberatung des Kantons Thurgau entschieden.
Zulassung
- Nachweis einer 5-jährigen beruflichen Praxis bis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung, davon mindestens zwei Jahre im kaufmännischen Bereich. Bereits absolvierte Grundbildungen werden als berufliche Erfahrung angerechnet.
- Positiv beantwortetes Gesuch um Zulassung zum Qualifikationsverfahren nach Art. 32 durch das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung des Kantons Thurgau.
- Sehr gute mündliche und schriftliche Kenntnisse in Deutsch.
- Voraussetzungen zum Erlernen von zwei Fremdsprachen
- korrektes Tastaturschreiben (10-Finger-System)
Kosten
Keine Kosten