Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ
Kaufmann/-frau EFZ - Schulische Grundbildung im Rahmen der Berufsausbildung für Erwachsene. Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren (Art. 32 BBV)
Bildungszentrum für Wirtschaft Weinfelden (BZWW)
Weinfelden (TG)
Zum AngebotAusbildung im Überblick
- AusbildungstypBerufsabschluss für Erwachsene
- AbschlussEidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ Kaufmann/-frau EFZ
- UnterrichtsspracheDeutsch
- UnterrichtsformPräsenzunterricht
- Zeitliche BeanspruchungBerufsbegleitend
- Dauer
Zwei bis vier Semester
So sieht die Ausbildung aus
- Art. 32 der Berufsbildungsverordnung BBV sieht vor, dass Erwachsene auch ohne entsprechende berufliche Grundbildung eine Abschlussprüfung (ein Qualifikationsverfahren) ablegen können.
- Die Nachholbildung eignet sich für Erwachsene, die eine umfassende kaufmännische Ausbildung benötigen, die eine höhere Fachprüfung ablegen wollen oder an ihrem Arbeitsplatz selbst Lernende im Beruf Kauffrau/-mann einführen. Je nach Vorkenntnissen und Vorbildung ist die Ausbildung in einem oder in zwei Jahren absolvierbar. Sie führt zum Fähigkeitszeugnis Kauffrau/-mann mit EFZ und besteht aus einem schulischem und einem betrieblichen Teil. Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung des Kantons Thurgau entscheidet über die Zulassung zum Qualifikationsverfahren.
Zulassung
- Nachweis einer 5-jährigen beruflichen Praxis bis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung, davon mindestens zwei Jahre im kaufmännischen Bereich. Bereits absolvierte Grundbildungen werden als berufliche Erfahrung angerechnet.
- Positiv beantwortetes Gesuch um Zulassung zum Qualifikationsverfahren nach Art. 32 durch das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung des Kantons Thurgau.
- Sehr gute mündliche und schriftliche Kenntnisse in Deutsch.
- Voraussetzungen zum Erlernen von zwei Fremdsprachen
- korrektes Tastaturschreiben (10-Finger-System)
Kosten
Keine Kosten