Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ

Kaufmann/-frau EFZ - Schulische Grundbildung im Rahmen der Berufsausbildung für Erwachsene. Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren (Art. 32 BBV)

Bildungszentrum für Wirtschaft Weinfelden (BZWW)
Weinfelden (TG)
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Ausbildung im Überblick

  • Ausbildungstyp
    Berufsabschluss für Erwachsene
  • Abschluss
    Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ Kaufmann/-frau EFZ
  • Unterrichtssprache
    Deutsch
  • Unterrichtsform
    Präsenzunterricht
  • Zeitliche Beanspruchung
    Berufsbegleitend
  • Dauer

    Zwei bis vier Semester

So sieht die Ausbildung aus

  • Art. 32 der Berufsbildungsverordnung BBV sieht vor, dass Erwachsene auch ohne entsprechende berufliche Grundbildung eine Abschlussprüfung (ein Qualifikationsverfahren) ablegen können.
  • Die Nachholbildung eignet sich für Erwachsene, die eine umfassende kaufmännische Ausbildung benötigen, die eine höhere Fachprüfung ablegen wollen oder an ihrem Arbeitsplatz selbst Lernende im Beruf Kauffrau/-mann einführen. Je nach Vorkenntnissen und Vorbildung ist die Ausbildung in einem oder in zwei Jahren absolvierbar. Sie führt zum Fähigkeitszeugnis Kauffrau/-mann  mit EFZ und besteht aus einem schulischem und einem betrieblichen Teil. Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung des Kantons Thurgau entscheidet über die Zulassung zum Qualifikationsverfahren.

Zulassung

  • Nachweis einer 5-jährigen beruflichen Praxis bis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung, davon mindestens zwei Jahre im kaufmännischen Bereich. Bereits absolvierte Grundbildungen werden als berufliche Erfahrung angerechnet.
  • Positiv beantwortetes Gesuch um Zulassung zum Qualifikationsverfahren nach Art. 32 durch das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung des Kantons Thurgau.
  • Sehr gute mündliche und schriftliche Kenntnisse in Deutsch.
  • Voraussetzungen zum Erlernen von zwei Fremdsprachen
  • korrektes Tastaturschreiben (10-Finger-System)

Kosten

Keine Kosten