Gleisbauer/in, Grundbauer/in, Industrie- und Unterlagsbodenbauer/in, Pflästerer/in, Strassenbauer/in - EFZ für Erwachsene (Nachholbildung Art. 32 BBV)
Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypBerufsabschluss für Erwachsene
- AbschlussEidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ - Strassenbauer/in EFZ; - Grundbauer/in EFZ; - Gleisbauer/in EFZ; - Industrie- und Unterlagsbodenbauer/in EFZ; - Pflästerer/Pflästerin EFZ
- UnterrichtsspracheDeutsch
- UnterrichtsformPräsenzunterricht
- Zeitliche BeanspruchungTeilzeit
- Dauer
2 Jahre
So sieht die Ausbildung aus
Berufsabschluss für Erwachsene im Bereich Verkehrswegbau bietet eine Nachholbildung über zwei Jahre. Die Ausbildung umfasst verschiedene Berufsrichtungen. Dazu gehören Gleisbauerin und Gleisbauer EFZ mit insgesamt 18 Wochen und 738 Lektionen. Grundbauerin und Grundbauer EFZ absolvieren 17 Wochen mit 697 Lektionen. Industrie- und Unterlagsbodenbauerin und -bodenbauer EFZ sowie Pflästererin und Pflästerer EFZ haben jeweils 18 Wochen mit 738 Lektionen. Strassenbauerin und Strassenbauer EFZ durchlaufen ebenfalls 18 Wochen mit 738 Lektionen. Weitere Informationen sind auf der Website des Anbieters zu finden, einschliesslich der detaillierten Lektionentafeln für jede Berufsrichtung.
Zulassung
- Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung bei Start der Nachholbildung (total 5 J. Berufserfahrung bei Abschluss)
- Besuch eines Testtages (siehe Website)
- Die Anmeldung erfolgt über die Berufsfachschule Verkehrswegbauer.
Zusätzlich benötigen Sie die Zulassung zum Qualifikationsverfahren. Diese kann beim kantonalen Berufsbildungsamt angefordert werden.
Kosten
Für weitere Informationen zu den Kosten siehe Website des Anbieters.
Für die Schulanmeldung wird die Zulassung zum Qualifikationsverfahren benötigt. Personen mit Wohnsitz im Kanton Luzern reichen hierzu das „Gesuch um Zulassung zum Qualifikationsverfahren ausserhalb eines geregelten Bildungsganges“ bei der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung ein.
Lehrgangsteilnehmende mit ausserkantonalem Wohnsitz: gemäss Bestimmungen des Wohnkantons.