Diplom Höhere Fachschule HF

Kindheitspädagoge/-pädagogin HF

BFF Kompetenz Bildung Bern
Bern (BE)
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Ausbildung im Überblick

  • Ausbildungstyp
    Höhere Fachschulen HF
  • Abschluss
    Diplom Höhere Fachschule HF Dipl. Kindheitspädagogin HF / Dipl. Kindheitspädagoge HF
  • Unterrichtssprache
    Deutsch
  • Unterrichtsform
    Präsenzunterricht
  • Zeitliche Beanspruchung
    Berufsbegleitend
  • Dauer

    KPK: 2 Jahre
    KPP: 3 Jahre

So sieht die Ausbildung aus

Ausbildung in der höheren Fachschule HF:

  • Kindheitspädagogen und Kindheitspädagoginnen HF betreuen, bilden und erziehen Kinder in Betreuungseinrichtungen. Sie übernehmen pädagogische, konzeptuelle und administrative Aufgaben, arbeiten partnerschaftlich mit den Eltern und gesetzlichen Vertretungen zusammen und stehen in Kontakt mit weiteren Fachpersonen.
  • Verkürzter Bildungsgang (KPK): Fachpersonen Betreuung EFZ oder Personen mit einer gleichwertigen Vorbildung können die verkürzte, berufsbegleitende Ausbildung absolvieren. Diese dauert zwei Jahre; in der Regel sind die Studierenden einen Tag pro Woche in der Schule. Hinzu kommen vier bis sieben interne Studienwochen pro Schuljahr, die an der Schule absolviert werden.
  • Praxisbegleitender Bildungsgang (KPP): Personen ohne entsprechende Vorbildung (d. h. mit einem anderen Abschluss auf der Sekundarstufe II) absolvieren die praxisbegleitende Ausbildung in drei Jahren, nachdem vorgängig ein Vorpraktikum im Berufsfeld absolviert wurde. Auch bei dieser Ausbildungsvariante sind die Studierenden einen Tag pro Woche in der Schule und besuchen ergänzend vier bis sieben Studienwochen pro Schuljahr.
  • Im Anschluss an die zwei oder drei Jahre der praxisbegleitenden Ausbildung absolvieren die Studierenden im Herbst noch die mündliche Diplomprüfung und werden dann im November diplomiert.

Zulassung

In der Regel gilt:

  • eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ als Fachfrau/Fachmann Betreuung oder ein mindestens
    gleichwertiger Abschluss
  • bestandenes Aufnahmeverfahren des Bildungsanbieters

oder

  • eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ eines anderen Berufs, ein gymnasialer Maturitätsausweis oder Fachmaturitätsausweis, ein eidgenössisch anerkannter Fachmittelschulausweis oder ein anderer mindestens gleichwertiger Abschluss
  • bestandenes Aufnahmeverfahren des Bildungsanbieters
  • Nachweis von Praxiserfahrung im Arbeitsfeld Kindheitspädagogik von mindestens 400 Stunden. (Für Personen mit rein schulischer Vorbildung verlängert sich diese auf mindestens 800 Stunden.)

Detaillierte Informationen zu den Zulassungsbedingungen erteilen die Ausbildungsinstitutionen.

Kosten

CHF 1'460.- /Semester (3-jährige praxisbegleitende Ausbildung)

CHF 1'600.- /Semester (2-jährige praxisbegleitende Ausbildung)

Weitere Informationen zu den Kosten siehe Website des Anbieters.

Beruf
Kindheitspädagoge/-gogin HF

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