Fachmann/Fachfrau Betreuung EFZ, für Erwachsene
Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypBerufsabschluss für Erwachsene
- AbschlussEidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ
- UnterrichtsspracheDeutsch
- Zeitliche BeanspruchungBerufsbegleitend
- Dauer
2 Jahre
So sieht die Ausbildung aus
Diese Grundbildung richtet sich an Erwachsene, die im Sozialbereich arbeiten möchten und ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) anstreben. Absolventinnen und Absolventen können nach dem Abschluss direkt in den Berufsalltag einsteigen oder sich weiterbilden, beispielsweise an einer Höheren Fachschule für Kindheitspädagogik oder Sozialpädagogik. Es gibt zwei Fachrichtungen zur Auswahl. In der Fachrichtung Menschen mit Beeinträchtigungen betreuen Fachpersonen Menschen jeden Alters mit Beeinträchtigungen. In der Fachrichtung Kinderbetreuung kümmern sich Fachpersonen um Kinder und Jugendliche von der Geburt bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit. Die berufspraktische Ausbildung absolvieren die Lernenden zum Beispiel in einer Kindertagesstätte, einer Institution für Menschen mit einer Beeinträchtigung oder in einer Tagesschule. An einem Tag pro Woche erfolgt der Berufsschulunterricht, hinzu kommen sieben bis zehn zusätzliche Modultage an einem weiteren Wochentag. Ergänzt wird die zweijährige Grundbildung mit dem Besuch von überbetrieblichen Kursen (üK).
Zulassung
- Vollendetes 22. Altersjahr
- mind. zweijährige Berufspraxis in Form einer Anstellung von mind. 60% im Berufsfeld Betreuung
- Hohe Lese- und Schreibkompetenz (B2)
- Flexibilität in Bezug auf die Arbeitszeiten und gute körperliche und seelische Belastbarkeit
Hinweis: Der allgemeinbildende Unterricht (ABU) muss vor oder während der verkürzten Grundbildung für Erwachsene erfolgreich abgeschlossen werden.
Über die Zulassung zu einer verkürzten Lehre entscheidet das Mittelschul- und Berufsbildungsamt Bern (MBA).
Kosten
- Kein Schulgeld für Lernende aus Lehrbetrieben im Kanton Bern.
- Lernende mit einem ausserkantonalen Lehrbetrieb bezahlen kein Schulgeld, wenn dieses im Rahmen einer interkantonalen Vereinbarung übernommen wird.
- Lernende nach Art. 32 BBV, welche über einen Abschluss auf Sekundarstufe II verfügen bezahlen ein Schulgeld von CHF 600.- pro Schuljahr.
Für weitere Informationen zu den Kosten siehe Website des Anbieters.
Weitere Informationen
bffbern.ch > Berufsabschluss für Erwachsene
Weitere Informationen zur Ausbildung