Coiffeur/Coiffeuse EFZ– Schulische Grundbildung im Rahmen der Berufsausbildung für Erwachsene. Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren (Art. 32 BBV)
Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypBerufsabschluss für Erwachsene
- AbschlussEidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ Coiffeur/Coiffeuse EFZ
- UnterrichtsspracheDeutsch
- Zeitliche BeanspruchungBerufsbegleitend
- Dauer
2 - 3 Jahre
Schultag je nach Berufsgruppe 1/2 Tag oder 1 ganzer Tag
So sieht die Ausbildung aus
Art. 32 der Berufsbildungsverordnung BBV sieht vor, dass Erwachsene auch ohne entsprechende berufliche Grundbildung eine Abschlussprüfung (ein Qualifikationsverfahren) ablegen können.
Dieser Vorkurs bereitet die Teilnehmenden gezielt auf das Qualifikationsverfahren der schulischen Grundbildung vor. Für das eidgenössische Fähigkeitszeugnis EFZ müssen sowohl die Fächer der Berufskunde als auch das Fach Allgemeinbildung abgeschlossen werden. Wer bereits eine Berufslehre abgeschlossen hat, kann von der Allgemeinbildung dispensiert werden.
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmenden das eidgenössische Fähigkeitszeugnis.
Zulassung
- mindestens 5 Jahre Berufspraxis zum Zeitpunkt der Prüfung (davon je nach Beruf zwei bis vier Jahre im entsprechenden Berufsfeld)
- nötige Berufskenntnisse
Für weitere Informationen zur Zulassung siehe Website des Anbieters.
Kosten
Für Teilnehmende mit Wohnsitz im Kanton Zürich kostenlos.
Für weitere Informationen zu den Kosten siehe Website des Anbieters.