Fachfrau/Fachmann Gesundheit, EFZ für Erwachsene (Nachholbildung Art. 32 BBV)
Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypBerufsabschluss für Erwachsene
- AbschlussEidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ Eidg. Fähigkeitszeugnis "Fachmann/-frau Gesundheit EFZ"
- UnterrichtsspracheDeutsch
- Zeitliche BeanspruchungBerufsbegleitend
- Dauer
2 Jahre
So sieht die Ausbildung aus
Fachfrauen und Fachmänner Gesundheit (FaGe) sind essenzielle Mitglieder in einem interdisziplinären Team. Sie pflegen und betreuen Klientinnen und Klienten in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens, sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. Dabei führen sie auch medizinaltechnische Verrichtungen aus. FaGe tragen wesentlich dazu bei, das körperliche, soziale und psychische Wohlbefinden der Klientinnen und Klienten zu fördern und zu erhalten. Erwachsene Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen haben die Möglichkeit, eine Ausbildung nachzuholen, ihr Fachwissen zu vertiefen und einen eidgenössisch anerkannten Abschluss zu erwerben.
Zulassung
- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung bis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung, wovon mind. 3 Jahre im
Pflege- und Betreuungsbereich. - Allgemeinbildender Unterricht (ABU): Falls keine Dispensation aufgrund von Vorbildung vorliegt, ist ABU vor oder während der Ausbildung zu absolvieren.
- Deutschkenntnisse mind. Niveau B 1: Nachweis durch anerkanntes Sprachdiplom (GER) oder abgeschlossene Berufsausbildung (EBA/EFZ) in der Schweiz. Sonst muss Sprachtest absolviert werden
- Schriftliches Einverständnis des Arbeitgebers
- Zulassung zum Qualifikationsverfahren durch den Kanton Aargau
Kosten
Für Informationen über die Kosten siehe Webseite des Anbieters.
Weitere Informationen
bfgs.ch > Berufe > FaGe > Nachholbildung FaGe
Nachholbildung