Berufsmaturität Gesundheit und Soziales (BM 2)
Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypBerufsmaturität nach Berufsabschluss, Vorbereitungskurs Passerelle, Vorbereitungskurs Hochschule
- AbschlussBerufsmaturität
- UnterrichtsspracheDeutsch
- Zeitliche BeanspruchungTeilzeit, Vollzeit
- Dauer
4 Semester (2 Jahre) im Teilzeitlehrgang
2 Semester (1 Jahr) im Vollzeitlehrgang
So sieht die Ausbildung aus
Dieser Lehrgang bereitet auf ein Studium an einer Fachhochschule in den Bereichen Gesundheit und Soziale Arbeit vor. Teilnehmende erweitern und vertiefen ihr Fachwissen in den Grundlagenfächern Deutsch, Mathematik, Französisch und Englisch. Zusätzlich werden Kenntnisse in den Ergänzungsfächern Geschichte und Politik sowie Wirtschaft und Recht vermittelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Sozialwissenschaften und Naturwissenschaften, zu denen Biologie, Chemie und Physik gehören. Die Entwicklung personaler, sozialer und methodischer Kompetenzen wird gefördert, um die Studierfähigkeit zu verbessern.
Zulassung
- Eidg. Fähigkeitsausweis oder gleichwertiger Ausbildungsabschluss und
- Bestehen der Aufnahmeprüfung*.
*Wrd im Kanton Aargau prüfungsfrei in das erste Semester der Berufsmaturität 2 aufgenommen, wer über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis mit einer Abschlussnote von 5.0 oder höher verfügt.
Mehr zu den Aufnahmebedingungen auf der Website des Kantons Aargau > Departement Bildung, Kultur und Sport > Berufsbildung und Mittelschulen > Berufsmaturität > Berusmaturität > Weiterführende Informationen zu den Aufnahmebedingungen der BM II (Übrige Ausrichtung)
Zur Vorbereitung auf die Berufsmaturität 2, können an der Berufsfachschule Gesundheit & Soziales Vorbereitungskurse besuchen.
Kosten
Die Berufsmaturität nach der Lehre ist ein Angebot der beruflichen Grundbildung, weshalb das Schulgeld von den Kantonen übernommen wird. Zahlungspflichtig ist dabei der Kanton, in dem der stipendienrechtliche Wohnsitz der Studierenden liegt. In der Regel wird der Berufsmaturitätsunterricht im zahlungspflichtigen Kanton besucht. Der zahlungspflichtige Kanton muss rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn ermittelt werden, damit bei Bedarf noch eine Kostengutsprache beim zahlungspflichtigen Kanton eingeholt werden kann.