Berufsvorbereitung: Brücke AR - Schulisches Brückenangebot
Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypBerufsvorbereitung
- AbschlussKurszertifikat / Kursbestätigung, Diplom / Abschluss des Anbieters Zeugnis
- UnterrichtsspracheDeutsch
- UnterrichtsformPräsenzunterricht
- Zeitliche BeanspruchungVollzeit
- Dauer
1 Jahr; Vollzeit-Unterricht an 4 Tagen pro Woche
So sieht die Ausbildung aus
Brückenangebote unterstützen Jugendliche, die nach der Oberstufe trotz nachgewiesenen Bemühungen keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, indem sie ihnen in einem Zwischenjahr den Einstieg in eine Ausbildung auf der Sekundarstufe II erleichtern. Diese Angebote helfen, den Übergang in eine Ausbildung zu schaffen. Das bisherige Modell mit zwei Schultagen und einem dreitägigen Praktikum wird durch ein neues Modell mit vier Schultagen ergänzt. Am fünften Tag können die Lernenden entweder Arbeitseinsätze leisten oder durch Coachings Unterstützung erhalten. Während der Schultage nehmen die Lernenden an Inputlektionen teil und arbeiten im Lernraum an ihren Aufträgen, wobei sie von Lehrpersonen unterstützt werden.
Zulassung
- 9 Jahre Grundschule
- Gesuch um Aufnahme mit folgenden Unterlagen:
- Formular Aufnahmegesuch für Brückenangebote
- Motivationsschreiben
- Eignungsbericht der Klassenlehrperson
- Zeugniskopien/Test
- Berufswahlprotfolio (wenn vorhanden) oder Unterlagen zu den Berufswahl- und Lehrstellenbemühungen
Zielgruppe
- Lernwillige Jugendliche nach Abschluss der 9. Klasse und mit dem Ziel
einer schulischen Ausbildung - Jugendliche, welche sich auf eine anspruchsvolle Lehre (ev. mit integrierter
Berufsmatura) vorbereiten wollen - Jugendliche mit realistischen Berufsvorstellungen, die trotz aktiver Berufswahlbemühungen und Ausbildungsplatzsuche nicht zum Ziel kam
Für weitere Informationen zu den Kosten siehe Website des Anbieters.
Kosten
Bei erfolgreichem Absolvieren des Aufnahmeverfahrens erteilt der Kanton eine Kostengutsprache von 90% des Schulgeldes eines bestimmten Brückenangebots*. 10% tragen die Erziehungsberechtigten. In Härtefällen kann ein Gesuch für die Übernahme des Anteils der Erziehungsberechtigten durch den Kanton gestellt werden.
Die Erziehungsberechtigen tragen die Kosten für Aufnahmegebühr, Lehrmittel, Schulmaterial, Freifächer, Exkursionen, Lager und Reisespesen für den Schulbesuch.
* Details siehe Merkblatt Brückenangebot