Tanztherapie
Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypBerufsorientierte Weiterbildung
- AbschlussDiplom / Abschluss des Anbieters
Alle Kursteilnehmenden, die mit Erfolg die vierjährige Ausbildung bestanden haben, erhalten das Diplom als Tanz- und Kunsttherapeut/-in.
- UnterrichtsspracheDeutsch
- UnterrichtsformPräsenzunterricht
- Zeitliche BeanspruchungTeilzeit
- Dauer
4 Jahre ( im 1. - 3. Ausbildungsjahr 43 Schultage pro Jahr und im 4. Schuljahr 32 Ausbildungstage pro Jahr)
So sieht die Ausbildung aus
Tanztherapie ist ein umfassender Begriff, der sich noch in der Entwicklung befindet. Diese vierjährige Ausbildung ist ganzheitlich und fördert die Entdeckung und Stärkung der Selbstheilungskräfte. Tanz- und Kunsttherapie bietet eine effektive Möglichkeit zur Selbsterfahrung in verschiedenen Bereichen. Dazu gehören die Bewältigung akuter Herausforderungen und Krisen, der Umgang mit emotionsgeladenen Situationen, die Aufarbeitung von Angstzuständen und Traumata sowie die Begleitung bei körperlichen Erkrankungen und chronischen Schmerzen. Sie hilft auch beim Abbau von Blockaden, der Steigerung der Kreativität und der Prävention von Stress und Burnout. Zudem unterstützt sie bei spirituellen Sinnkrisen.
Zulassung
- Mindestalter 25 Jahre mit abgeschlossener Berufsausbildung oder sonstigem Abschluss
- Seelische und körperliche Belastbarkeit sowie Ausdauer
- Bereitschaft in einer Gruppe zu arbeiten
- Voraussetzung für die Aufnahme zur 4-jährigen Ausbildung ist die schriftliche Abgabe eines «emotionalen Lebenslaufs» mit Foto und ein persönliches Gespräch mit der Schulleitung. Die Schüler/innen haben die ersten sechs Monate ab Beginn der Ausbildung Zeit den Lebenslauf abzugeben. (Den Inhalt des emotionalen Lebenslaufs wird im Einführungswochenende genauer erläutert.)
- Abgabe des unterzeichneten Schulvertrages
Kosten
1. Ausbildungsjahr: CHF 9'660.-
2. Ausbildungsjahr: CHF 9'660.-
3. Ausbildungsjahr: CHF 9'660.-
4. Ausbildungsjahr: CHF 7'500.-
Für weitere Informationen zu den Kosten siehe Website des Anbieters.
Bemerkungen
Entscheidung des Bundes betreffend das Berner Zentrum und die OdA ARTECURA: Eine Anerkennung durch die OdA ARTECURA oder eine Mitgliedschaft bei ihr ist keine Voraussetzung für die Ausstellung zulassungsrelevanter Modulabschlüsse oder für die Zulassung zur Höheren Fachprüfung Kunsttherapie. Grundlage: Verfügung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) vom 20. August 2026.