Berater/in im psychosozialen Bereich HFP
Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypHöhere Fachprüfung HFP
- AbschlussDiplom / Abschluss des Anbieters, Eidgenössisches Diplom / Höhere Fachprüfung HFP Nach externer Prüfung: Berater/in im psychosozialen Bereich mit eidg. Diplom Die Ausbildung in Angewandter Humanistischer Psychologie wird durch die SGfB (Schweizerische Gesellschaft für Beratung) anerkannt.
- UnterrichtsspracheDeutsch
- UnterrichtsformPräsenzunterricht
- Zeitliche BeanspruchungBerufsbegleitend
- Dauer
3 Jahre
So sieht die Ausbildung aus
Dieses Angebot bereitet auf die höhere Fachprüfung vor. Die Vorbereitung erfolgt modular.
- Berufsbild:
Berater und Beraterinnen im psychosozialen Bereich unterstützen Menschen jeden Alters, die sich in belastenden Lebenssituationen, Krisen und Konflikten an sie wenden. - Die Ausbildung ist in verschiedene Module unterteilt. Im ersten Modul werden die Einführung und Grundlagen behandelt, um in Kontakt zu kommen. Das zweite Modul widmet sich der Tiefenpsychologie, dem Traum und der inneren Stimme. Im dritten Modul wird das Neurolinguistische Programmieren (NLP) in Basiskursen vermittelt. Modul vier konzentriert sich auf die Gesprächsführung. Im fünften Modul steht die Gestaltberatung im Mittelpunkt. Das sechste Modul behandelt systemische Sichtweisen. Zusätzlich werden Themen wie Praxismanagement, Marketing und Coaching behandelt.
Zulassung
- Zulassungsbedingung Ausbildung in Angewandter Humanistischer Psychologie AHP:
- abgeschlossene Berufslehre oder vergleichbare Ausbildung
Zulassungsbedingen Berater/in im psychosozialen Bereich mit eidg. Diplom (HFP): siehe Prüfungsordnung und Wegleitung
- Berufsabschluss auf Tertiärstufe sowie sechs Jahre Berufserfahrung mit Beratungsfunktion im psychosozialen Kontext
- ohne Berufsabschluss auf Tertiärstufe acht Jahre Berufserfahrung mit Beratungsfunktion im psychosozialen Kontext
- mindestens 15 schriftlich dargelegte Beratungsprozesse im psychosozialen Bereich mit insgesamt mindestens 80 Sitzungen
- als Supervisandin oder Supervisand 30 Stunden klientenbezogene Supervision
- 30 Stunden Psychosoziale Beratung als Klientin oder Klient
- acht Sitzungen in einer einschlägigen Intervisionsgruppe während mindestens zwei Jahren
- mindestens 15 einschlägige Sitzungen Lehrsupervision während mindestens einem Jahr bei einer von der SGfB akkreditierten Supervisorin oder einem von der SGfB akkreditierten Supervisor sowie deren bzw. dessen schriftliche Empfehlung
Zusatzpensum für SGfB-Beitritt
Um nach der Ausbildung direkt und formlos der SGfB (Schweizerische Gesellschaft für Beratung) beitreten zu können und den geschützten Fachtitel Beraterin SGfB/Berater SGfB führen zu können, sind folgende Zusatzbedingungen zu erfüllen:
- Supervisionsmodul von 25 Stunden nach Abschluss der Ausbildung
- Selbsterfahrung als „Beratungs-KlientIn" von 30 Stunden
Weitere Informationen zur Zulassung siehe Website des Anbieters.
Kosten
CHF 17'835.- zzgl. Skripte und Diplom- und Prüfungsgebühren
CHF 1'250.- Supervisions-Zusatzmodul für SGfB-Anerkennung (optional)
Es können allenfalls Unterstützungsbeiträge beantragt werden. Weitere Informationen: Berufsprüfung BP, Höhere Fachprüfung HFP > Finanzierung
Für weitere Informationen zu den Kosten siehe Website des Anbieters.