Kantonaler Abschluss

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

Anwaltskammer des entsprechenden Kantons

Ausbildung im Überblick

  • Ausbildungstyp
    Berufsorientierte Weiterbildung
  • Abschluss
    Kantonaler Abschluss Kantonales Patent als Anwältin/Anwalt
  • Unterrichtssprache
    Deutsch
  • Zeitliche Beanspruchung
    kurze Ausbildung (< 200 Stunden oder < 20 Tagen), Berufsbegleitend

So sieht die Ausbildung aus

Personen, die Rechtssuchende gegen Entgelt vor Gericht vertreten, benötigen in der Schweiz eine behördliche Bewilligung, das sogenannte Anwaltspatent. Die Anforderungen für den Erwerb dieses Patentes sind kantonal geregelt und können daher variieren. Informationen dazu erteilen das Justizdepartement und die Anwaltskammer des jeweiligen Wohnkantons. Anwältinnen und Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, haben die Möglichkeit, in der gesamten Schweiz ohne zusätzliche Bewilligung Parteien vor Gerichtsbehörden zu vertreten.

Zulassung

Der Anwaltsberuf erfordert ein abgeschlossenes universitäres Masterstudium in Rechtwissenschaften. Danach folgt ein mindestens einjähriges Praktikum bei einem Gericht, einer Behörde oder in einer Anwaltskanzlei (gemäss kantonalen Bestimmungen). Schliesslich muss die Anwaltsprüfung abgelegt werden und es erfolgt der Eintrag ins Anwaltsregister.
Über die genauen Anforderungen informieren die zuständigen kantonalen Anwaltsprüfungskommissionen.

Bemerkungen

Rechtsgrundlagen für den Anwaltsberuf in der Schweiz sind das Bundesgesetz vom 23. Juni 2000 über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA) sowie die kantonalen Anwaltsgesetze.

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