Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypBerufsorientierte Weiterbildung
- AbschlussKantonaler Abschluss Kantonales Patent als Anwältin/Anwalt
- UnterrichtsspracheDeutsch
- Zeitliche Beanspruchungkurze Ausbildung (< 200 Stunden oder < 20 Tagen), Berufsbegleitend
So sieht die Ausbildung aus
Personen, die Rechtssuchende gegen Entgelt vor Gericht vertreten, benötigen in der Schweiz eine behördliche Bewilligung, das sogenannte Anwaltspatent. Die Anforderungen für den Erwerb dieses Patentes sind kantonal geregelt und können daher variieren. Informationen dazu erteilen das Justizdepartement und die Anwaltskammer des jeweiligen Wohnkantons. Anwältinnen und Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, haben die Möglichkeit, in der gesamten Schweiz ohne zusätzliche Bewilligung Parteien vor Gerichtsbehörden zu vertreten.
Zulassung
Der Anwaltsberuf erfordert ein abgeschlossenes universitäres Masterstudium in Rechtwissenschaften. Danach folgt ein mindestens einjähriges Praktikum bei einem Gericht, einer Behörde oder in einer Anwaltskanzlei (gemäss kantonalen Bestimmungen). Schliesslich muss die Anwaltsprüfung abgelegt werden und es erfolgt der Eintrag ins Anwaltsregister.
Über die genauen Anforderungen informieren die zuständigen kantonalen Anwaltsprüfungskommissionen.
Bemerkungen
Rechtsgrundlagen für den Anwaltsberuf in der Schweiz sind das Bundesgesetz vom 23. Juni 2000 über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA) sowie die kantonalen Anwaltsgesetze.