Jurist/in
- Bildungstypen
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Hochschulberuf
- Berufsfelder
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Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus
- Branchen
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Banken - Finanz- und Rechnungswesen / Treuhand / Immobilien - Rechtspflege - Versicherungen - Versicherungen: Privatversicherungen - Versicherungen: Sozialversicherungen
- Swissdoc
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0.623.3.0
Aktualisiert 14.11.2018
Tätigkeiten
Juristen/-innen überblicken das geltende Recht und sind mit dessen Quellen und Anwendungen vertraut. Sie kennen sich sowohl in den verschiedenen Gebieten des Privatrechts aus, das die juristischen Beziehungen zwischen Personen regelt, z. B. im Personen-, Familien-, Erb- und Obligationenrecht, wie in jenen des Öffentlichen Rechts, das die Organisation des Staates und dessen Beziehungen zu den Bürgern zum Gegenstand hat, z. B. im Straf- und Prozessrecht, Staats- und Verwaltungsrecht sowie Völkerrecht. Sie erteilen Mitarbeitenden oder Kunden Rechtsauskünfte, beraten in Steuersachen, erstellen Verträge für Nachfolgeregelungen und Geschäftsbeziehungen und verhandeln in Streitfällen.
In der öffentlichen Verwaltung arbeiten sie neue Gesetzestexte aus, beurteilen Rekurse, verfassen juristische Gutachten oder erarbeiten Verträge. Als Richter/innen führen sie Gerichtsverhandlungen und Zeugeneinvernahmen durch, studieren die Akten, erarbeiten die relevanten rechtlichen Grundlagen, fällen Urteile und formulieren deren Begründungen.
Als Anwälte/Anwältinnen bzw. Fürsprecher/innen vertreten sie die Interessen ihrer Klienten/Klientinnen vor Gericht oder aussergerichtlich, z. B. beim Aushandeln von Verträgen, und übernehmen beratende Funktionen. Voraussetzung dafür ist die Anwaltsprüfung, die nach fachspezifischer Weiterbildung und ein bis zwei Jahre Praktika am Gericht oder in Anwaltskanzleien abgelegt werden kann. Dem Anwaltspatent kommt auch für qualifizierte Funktionen in Wirtschaft und Verwaltung eine wichtige Bedeutung zu. Juristen/Juristinnen bekleiden häufig auch Stellen mit allgemeinen Führungsaufgaben.
Sie arbeiten an Gerichten als Gerichtsschreiber/innen, Untersuchungsrichter/innen, Richter/innen, Bezirks- und Staatsanwälte/-anwältinnen, in Anwaltskanzleien, in der öffentlichen Verwaltung von Bund, Kantonen und Gemeinden, in Dienstleistungsunternehmen wie Banken, Versicherungen, Firmen der Unternehmensberatung und Treuhandfirmen, in grösseren andern Firmen der Wirtschaft, in Organisationen und Verbänden, im Polizeidienst (Führungstellen), in Forschung und Lehre, je nach Kanton auch in Notariaten. Offen stehen ihnen (wie auch Hochschulabsolventen/-absolventinnen anderer Fächer)generalistisch ausgerichtete Stellen in der Politik, in Parteien, im Journalismus oder im Diplomatischen Dienst.
Ausbildung
Erforderliche/r Ausbildungsweg/e
- Master Universitäre Hochschule
- Bachelor Universitäre Hochschule
Rechtswissenschaften kann an allen Universitäten der deutschen und französischen Schweiz studiert werden. Voraussetzung für die Aufnahme der Anwaltsausbildung ist der juristische Master.
Zur Berufsausübung als Anwalt ist ein unbescholtener Leumund sowie eine bestandene Anwaltsprüfung notwendig. Diese setzt die Anwaltsausbildung sowie eine ein-bis zweijährige Berufspraxis bei Gericht und Anwaltskanzleien voraus (unterschiedlich kantonal geregelt). Das Anwaltspatent ist nach Abschluss in allen Kantonen gültig.
Voraussetzungen
Anforderungen
Gefordert neben dem grundsätzlichen Interesse an rechtlichen Fragestellungen sind sprachliche Kompetenzen, rasche Verarbeitung grosser Textmengen, Schreib- und mündliche Kommunikationsfähigkeiten und logisches Denken und Argumentationsstärke. Dazu kommen je nach beruflicher Ausrichtung spezifische weitere Fertigkeiten und Fähigkeiten (Führung, Analyse, Vermittlung, Organisationsstärke u.a.m.)
Weitere Informationen
Verwandte Berufe
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