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Amtliche/r Tierarzt/-ärztin

Kategorien
Bildungstypen

Hochschulberuf

Berufsfelder

Gesundheit - Natur

Branchen

Ärztliche und wissenschaftliche Funktionen - Tierzucht, Tierpflege

Swissdoc

0.140.17.0

Aktualisiert 02.06.2017

Tätigkeiten

Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und einige Tierarten mehr, gelten als Nutztiere und sind damit Teil des Produktionsprozesses von Lebensmitteln. Ohne gesunde Kühe keine gesunden Milchprodukte wie Joghurt, Käse, Butter usw. Ohne gesunde Schweine keine feinen Sandwiches oder saftigen Koteletts. Um diese hohen Qualitätsansprüche zu erfüllen, ist die strenge Anwendung der Lebensmittelgesetze erforderlich. Dafür sorgen die Amtlichen Tierärzte.

Sie sind dafür verantwortlich, dass die Vorgaben der Tierseuchen- und Tierschutzgesetzgebung wie auch die Tiere betreffende Bestimmungen der Lebensmittel- und Heilmittelgesetzgebung umgesetzt und eingehalten werden. Amtliche Tierärztinnen können für sämtliche Vollzugsaufgaben im Veterinärdienst eingesetzt werden. Häufig führen sie ihr Amt neben einer weiteren tierärztlichen Tätigkeit (z.B. in einer Praxis) aus. Ihr Beschäftigungsgrad als Amtsarzt sollte mindestens 30% betragen. Die Fleischkontrolle darf grundsätzlich nur von amtlichen Tierärztinnen, welche die ganze Weiterbildung abgeschlossen haben,wahrgenommen werden. Tätigkeiten wie Blutentnahmen für die Seuchenüberwachung oder Impfungen können an praktizierende Tierärzte delegiert werden.

Typische Tätigkeiten von amtlichen Tierärzten sind das Überwachen der Tiergesundheit und des Tierverkehrs, die Bekämpfung meldepflichtiger Tierseuchen, das Kontrollieren von Tierhaltungen und Schlachtbetrieben und des Einsatzes von Tierarzneimitteln. Auch Grenzkontrollen (Import/Export von Tieren und tierischen Erzeugnissen - siehe auch „Grenztierarzt/Grenztierärztin“) und das Erteilen von Tierversuchsbewilligungen gehören zu ihrem Aufgabengebiet.

Ausbildung

Übliche/r Ausbildungsweg/e

  • Master Universitäre Hochschule
  • Dissertation Universität
  • Studium in Veterinärmedizin an der Universität Bern oder Zürich (gemeinsam geführte Fakultät Vetsuisse), Abschluss als diplomierte Tierärztin, diplomierter Tierarzt
  • Weiterbildung zum amtlichen Tierarzt 

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