Karatelehrer/in BP
Karatelehrer/innen unterrichten Kinder, Jugendliche und Erwachsene in der japanischen Kampfsportart Karate. Sie trainieren mit den Schülern und Schülerinnen Schlag- und Blocktechniken, machen mit ihnen Meditationsübungen und vermitteln ihnen Techniken für die wirksame Selbstverteidigung.
- Bildungstypen
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Weiterbildungsberuf
- Berufsfelder
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Schönheit, Sport
- Branchen
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Bewegung, Sport - Unterricht auf Tertiärstufe, Erwachsenenbildung, Kurswesen
- Swissdoc
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0.721.47.0
Aktualisiert 18.05.2016
Tätigkeiten
Karatedo oder Karate ist eine aus Japan stammende, waffenlose Kampfkunst. Wie Judo, Jiu-Jitsu und Aikido gehört auch Karate zu den japanischen Budo-Künsten. Karatelehrer/innen bringen Karateka bei, sich im Zweikampf mit Händen, Ellbogen, Knien und Füssen wirksam zu verteidigen bzw. sich in der Wettkampfsituation erfolgreich gegen den Gegner zu behaupten.
Karatelehrer/innen erteilen Karateka in allen Alters- und Leistungsklassen Gruppenunterricht im Breitensport. Sie richten die Lektionen individuell nach den Zielen ihrer Schüler/innen aus und sie verfügen über pädagogisch-didaktische Kenntnisse und Einfühlungsvermögen. Durch Erklären und Vorzeigen bringen sie ihnen die Kampftechniken, Meditationsübungen und Grundprinzipien der japanischen Kampfkunst bei.
Karatelehrer/innen üben mit ihren Schülern den Zweikampf, bei dem es darum geht, den Gegner durch angedeutete Schläge oder Fusstritte zu besiegen bzw. im Wettkampf Punkte zu erlangen. Im Training werden die Kämpfe als Rollenspiel inszeniert. In sogenannten Katas wird der choreografierte, stilisierte Kampf gegen einen imaginären Gegner geübt. Karatelehrer/innen zeigen die Katas vor, korrigieren die Bewegungsabläufe und achten auf die korrekte Körperhaltung.
Karate ist in der modernen, sportlichen Anwendung eine Wettkampf- und Ausdauersportart. Körperliche Kondition, Beweglichkeit und schnelle Reaktionsfähigkeit haben einen hohen Stellenwert. Karatelehrer/innen sorgen mit gezielten Übungen für die körperliche Fitness ihrer Karateka.
Karatelehrer/innen befassen sich auch mit den medizinischen Aspekten des Wettkampfsports und der Verletzungsprävention. Darüber hinaus verfügen sie über organisatorisches Geschick und können administrative Aufgaben erledigen, wie beispielsweise die Organisation von Wettkampf- und Prüfungsteilnahmen oder die Durchführung von Trainingslagern.
Ausbildung
Grundlage
Eidg. genehmigte Prüfungsordnung vom 24.11.2014
Prüfungsvorbereitung
Die für die Prüfung erforderlichen Qualifikationen werden in der Regel in Form von J+S-Kursen und der esa-Anerkennung erworben. Prüfungsordnung und Wegleitung sind bei Swiss Karate Federation und unter sportartenlehrer.ch erhältlich.
Bildungsangebote
Swiss Karate Federation SKF und Jugend und Sport (J+S) bieten Kurse an, die Voraussetzung für den Abschluss sind.
Abschluss
"Karatelehrer/in mit eidg. Fachausweis"
Voraussetzungen
Vorbildung
- 3. Dan (Meistergrad)
- berufliche Grundbildung, gymnasiale Maturität oder gleichwertiger Abschluss
- mind. 2-jährige berufliche Praxis als aktive/r Karatelehrer/in im Umfang von mind. 250 Lektionen (in den letzen 2 Jahren durchschnittlich zweimal pro Woche eine Unterrichtseinheit von je mind. 60 Min. in einem Dojo)
- höchste aktive J+S-Anerkennung (Leiter/in mit abgeschlossener Weiterbildung 1 und abgeschlossenem Prüfungsmodul oder Experte/in) und/oder esa-Anerkennung (Leiter/in mit abgeschlossener Weiterbildung oder Experte/in)
- abgeschlossene Ausbildung als Karatelehrer/in bei der SKF
- Sanitätsausweis (z. B. Nothelferausweis nicht älter als 5 Jahre)
- Empfehlung der SKF (Karateka aus den J+S-Partnerverbänden können eine Empfehlung beantragen)
Bei Prüfungsantritt erforderlich:
Anforderungen
- pädagogisch-didaktisches Geschick
- ausgeprägte Kontaktfreude und Kommunikationsfähigkeit
- rasches Reaktionsvermögen
Weiterbildung
Kurse
Angebote der SKF und des Bundesamtes für Sport BASPO
Höhere Fachprüfung (HFP)
Dipl. Trainer/in Spitzensport, dipl. Sportartenschulleiter/in
Fachhochschule
Studiengänge in verwandten Fachrichtungen; z. B. Bachelor of Science (EHSM) in Sports
Berufsverhältnisse
Karatelehrer/innen sind als Selbstständigerwerbende oder im Angestelltenverhältnis tätig. Der Beruf wird vor allem als Zweitberuf oder als Teilzeiterwerbstätigkeit ausgeübt. Arbeitsorte sind die sogenannten Dojos, also Karateschulen, Karatezentren und Kampfsportschulen. Die Arbeitszeit ist unregelmässig, da viele Kurse am Abend stattfinden. Je nach Weiterbildung stehen Möglichkeiten als Sportartenschulleiter/in oder als Prüfungsexperte/-expertin zu arbeiten offen.
Weitere Informationen
Adressen
Swiss Karate Federation (SKF)
Zentrale Dienste
Luzernerstrasse 82
6010 Kriens
Tel.: +41 41 440 69 82
URL: http://www.karate.ch
E-Mail:
Geschäftsstelle sportartenlehrer.ch
Kilchbühlstr. 2
6391 Engelberg
Tel.: +41 41 639 53 45
URL: http://www.sportartenlehrer.ch
E-Mail:
Bundesamt für Sport BASPO
Jugend+Sport
Hauptstr. 247
2532 Magglingen/Macolin
Tel.: +41 58 467 61 11
URL: http://www.jugendundsport.ch
E-Mail:
Gesetzliche Grundlagen
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Offizielle Dokumente des SBFI
Verordnung, Bildungsplan oder Prüfungsordnung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI