Richter/in
- Bildungstypen
-
Hochschulberuf
- Berufsfelder
-
Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus
- Branchen
-
Rechtspflege
- Swissdoc
-
0.623.8.0
Aktualisiert 06.11.2017
Tätigkeiten
Richter/innen führen den Vorsitz an Gerichtsverhandlungen. Nach eingehendem Aktenstudium und meist auch Beratung der Fälle im Richterkollegium beurteilen sie die vorgebrachten Klagen, Behauptungen und Beweismittel im Hinblick auf die rechtlichen Grundlagen. Sie führen Zeugeneinvernahmen und Vergleichsverhandlungen durch und erarbeiten rechtliche Begründungen für ein Urteil und die daraus abzuleitenden Massnahmen wie beispielsweise Strafen.
Richter/innen sind an verschiedenen Gerichten in verschiedenen Funktionen tätig, so als Jugend-, Bezirks- oder Oberrichter/innen. Sie werden in den meisten Kantonen auf Vorschlag von politischen Parteien durch das Volk oder das Parlament gewählt. In erstinstanzlichen Gerichten wie Bezirksgerichten und Friedensrichterämtern sind auch Laien im Einsatz.
Ausbildung
Übliche/r Ausbildungsweg/e
- Master Universitäre Hochschule
Ohne juristische Ausbildung:
In den meisten Kantonen können Laien als Friedens- oder Laienrichter/in an Friedensrichterämtern oder erstinstanzlichen Gerichten (Bezirksgerichten) arbeiten. Sie brauchen dafür keine bestimmte Vorbildung und werden vom Volk in ihr (Neben-)Amt gewählt.
Mit juristischer Ausbildung:
Bezirksrichter/in: In vielen (aber nicht allen) Kantonen nach Studium der Rechtswissenschaften. Die Wahl erfolgt meist durch das Volk; die Kandidierenden werden in der Regel von einer politischen Partei vorgeschlagen oder unterstützt (z.T. Parteizugehörigkeit erforderlich).
Oberrichter/in: Studium der Rechtswissenschaften, ausserdem mehrjährige Tätigkeit an einem Gericht, als Bezirksrichter/in, auf einer Anwaltskanzlei oder einem Notariat (inkl. Erwerb entsprechender Patente). Wahl durch Parlament oder Regierung.
Weitere Informationen
Verwandte Berufe
Informationen in anderen Sprachen