Tramwagenführer/in
Tramwagenführer und Tramwagenführerinnen sind für die kundenfreundliche, sichere und pünktliche Beförderung von Passagieren und Passagierinnen verantwortlich. Sie fahren mit diversen Strassenbahntypen auf verschiedenen Linien in einem städtischen Verkehrsnetz.
- Bildungstypen
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Weiterbildungsberuf
- Berufsfelder
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Verkehr, Logistik, Sicherheit
- Branchen
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Strasse
- Swissdoc
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0.631.11.0
Aktualisiert 20.02.2020
Tätigkeiten
Das Tram hat als schienengebundenes öffentliches Verkehrsmittel viele Vorteile gegenüber anderen Verkehrsmitteln. Tramnetze in Schweizer Grossstädten werden laufend ausgebaut. Gegenüber anderen Fahrzeugen und Personen hat das Tram besondere Vortrittsrechte. Entsprechend steht das partnerschaftliche Verhalten mit den anderen Verkehrsteilnehmenden im Vordergrund. Eine ausgeglichene Fahrweise ist gleichermassen fahrgastkonform wie materialschonend. Die ständige Überlastung des städtischen Verkehrsraumes erfordert von Tramwagenführern gleichbleibend hohes Konzentrationsvermögen. Sie legen ein tolerantes Fahrverhalten an den Tag, sowohl gegenüber sich regelwidrig benehmenden Verkehrsbeteiligten als auch gegenüber Fussgängern und Fussgängerinnen.
Die Fahr- und Bremseigenschaften eines Tramzuges, die Trägheit in der Beschleunigung und die je nach Gleiszustand bis zu vierfache Verlängerung des üblichen Bremsweges stellen hohe Ansprüche an die Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit der Tramwagenführerinnen. Selbst bei starkem Verkehr oder schlechten Witterungsverhältnissen gilt es, die Fahrplanzeiten möglichst einzuhalten. Ausser den normalen Verkehrsregeln müssen Tramwagenführerinnen sowohl bahnpolizeiliche als auch betriebsinterne und spezielle Tramvorschriften wie z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen beachten.
Vielfach werden die Informationen zu Haltestellen und zum Umsteigen auf andere Linien durch eine sogenannte Lautsprecherstimme bekannt gegeben. Bei unvorhergesehenen Ereignissen informieren Tramwagenführer die Fahrgäste direkt und orientieren auch bei auftretenden Störungen auf dem Liniennetz. Gleichzeitig kontaktieren sie per Funk die Einsatzleitstelle, falls eine Ablösung oder eine Aufsichtsperson erforderlich ist.
Tramwagenführerinnen geben den Fahrgästen freundlich und kompetent Auskunft über Tarife und das Liniennetz. Menschen mit Beeinträchtigungen werden von ihnen tatkräftig unterstützt. Hilfs- und Informationsbereitschaft, gute Kommunikationsfähigkeit und Stressresistenz sind für ihre Tätigkeit unerlässlich. Der vermehrte Einsatz von technischen Hilfsmitteln in der geschlossenen Führerkabine reduziert zwar den direkten Kontakt zu den Gästen, trotzdem bleiben Tramwagenführerinnen wichtige Ansprechpersonen. Falls es die Zeit erlaubt, nehmen sie an den Endhaltestellen eine Kontrolle und eine Grobreinigung im Fahrzeug vor.
Ausbildung
Grundlage
Bundesgesetz über Strassenverkehr (SVG), Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr, Reglement über die Ausbildung und Prüfung von Triebfahrzeugführern/innen des Bundesamtes für Verkehr (BAV), Teile des "Eisenbahngesetzes"
Ausbildungsmöglichkeiten
Verkehrsbetriebe in grösseren Städten (Deutschschweiz: Basel, Bern und Zürich).
Praktische Ausbildung
Fahren im Verkehr, Verhalten in ungewöhnlichen Situationen, bei Unfällen und Betriebsstörungen
Technische und unternehmerische Ausbildung teilweise im "Computer Based Training" (CBT)
Dauer
Je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich, in der Regel rund zwei Monate.
Fächer
Dienst- und Fahrdienstreglement, Fahrzeugkenntnisse, kundendienstliches Verhalten, Tarif- und Netzkenntnisse, Grundlagen der Kommunikation, persönliches Verhalten, Rechte und Pflichten
Abschluss
Theoretische und praktische Prüfung gemäss BAV-Reglement
Voraussetzungen
Vorbildung
- Fahrausweis Kat. B (Personenwagen) und mind. 3 Jahre Fahrpraxis (Basel: lediglich Fahrausweis Kat. B, Bern: bereits absolvierte Ausbildung als Buschauffeur/in ist erwünscht)
- Abschluss einer anerkannten Grundbildung
- einwandfreier Leumund (kein Eintrag im Strafregister)
- einwandfreier ADMAS (keine Einträge im Register des Strassenverkehrsamtes)
- gute Stadtkenntnisse und sehr gute Kenntnisse des Schienennetzes des jeweiligen Verkehrsbetriebes
- sehr gute Deutsch- und Mundartkenntnisse
- Mindestalter unterschiedlich (Bern: 23 Jahre, Basel: 22 Jahre, Zürich: 21 Jahre). Teilweise besteht ein Höchstalter.
- gute Gesundheit (keine Rückenschäden)
- keine Farbsehstörungen
- gutes Hör- und Sehvermögen
- vertrauensärztliche Untersuchung
- verkehrspsychologischer Eignungstest
Die verschiedenen Verkehrsbetriebe rekrutieren ihr Personal nach eigenen Richtlinien. In der Regel:
Anforderungen
- Dienstleistungsbewusstsein
- hohes Verantwortungsbewusstsein
- physische und psychische Belastbarkeit
- Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeit
Weiterbildung
Kurse
Angebote von grösseren Verkehrsunternehmungen
Je nach Verkehrsbetrieb obligatorische Teilnahme an Repetitions-, Vertiefungs- und Weiterbildungsveranstaltungen nach BAV-Reglement
Alle 5 Jahre muss die Fahrberechtigung Tram erneuert werden. Voraussetzung für die Erneuerung ist das Bestehen einer Prüfung
Spezialisierungen
Buschauffeur/in, Schmalspurbahnführer/in, Triebfahrzeugführer/in
Berufsverhältnisse
Tramwagenführer und Tramwagenführerinnen werden nach den Personalrichtlinien der jeweiligen Stadt oder Gemeinde angestellt. Die Ausbildung in der unternehmenseigenen Fahrschule ist kostenlos. Während der Ausbildung wird der volle Lohn bezahlt. Der Beruf eignet sich gut für Quereinsteiger und Quereinsteigerinnen. Tramwagenführer und Tramwagenführerinnen arbeiten im Schichtbetrieb, was eine hohe zeitliche Flexibilität voraussetzt. Die Schichtarbeit hat zudem grossen Einfluss auf die private und soziale Lebensgestaltung. Mit entsprechender Berufserfahrung ist ein zusätzlicher Einsatz im Kundendienst, als Aufsichtsperson, in der Leitstellendisposition, Verkaufsstellenleitung, (Fahr-)Ausbildung oder als Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin im Verwaltungsdienst möglich.
Weitere Informationen
Adressen
Verkehrsbetriebe Zürich VBZ
Luggwegstrasse 65
Postfach
8048 Zürich
Tel.: +41 44 411 41 11
URL: https://www.vbz.jobs
BERNMOBIL
Eigerplatz 3
3007 Bern
Tel.: 031 321 88 44
URL: http://www.bernmobil.ch
Basler Verkehrs-Betriebe (BVB)
Geschäftsbereich Personal
Claragraben 55
4058 Basel
Tel.: +41 61 685 12 72
URL: http://www.bvb.ch
E-Mail:
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