Kindheitspädagoge / Kindheitspädagogin für Personen ohne berufsspezifische Vorbildung
Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypHöhere Fachschulen HF
- AbschlussDiplom Höhere Fachschule HF Eidgenössisches Diplom als Kindheitspädagoge / Kindheitspädagogin HF
- UnterrichtsspracheDeutsch
- UnterrichtsformPräsenzunterricht
- Zeitliche BeanspruchungBerufsbegleitend
- Dauer
8 Semester
So sieht die Ausbildung aus
Kindheitspädagogen/-innen begleiten Kinder im Vorschul- und im Schulalter. Sie unterstützen ihre individuelle Entwicklung und fördern ihre soziale, sprachliche und kulturelle Integration. In ihren Tätigkeiten tragen sie Verantwortung für die pädagogische Arbeit.
Die Inhalte der Ausbildung sind in folgenden Themenbereichen zusammengefasst:
- Grundlagen und Grundbegriffe
- Pädagogisches Handeln im sozialen Kontext
- Bildung und Didaktik in der FEB
- Organisation, Recht und Finanzen
- Reflexion von Selbst- und Fremdbildern in der pädagogischen Arbeit
Die Schwerpunkte sind im Rahmen der Ausbildung wie folgt gesetzt:
- Die schul- und familienergänzende Betreuung als pädagogische Aufgabe
- Die schul- und familienergänzende Betreuung als eigenständiges Angebot mit spezifischen Aufgaben
- Frühkindliche Bildung
- Professionalität in der schulergänzenden Betreuung
- Persönlichkeitsbildung
- Prozessorientiertes Lernen
- Praxisbezug
- Einsatz von neuen Medien und Technologien
- Einsatz von gestalterischen Mitteln
Die Ausbildung dauert 6 Semester und ist aufgeteilt in ein Grundstudium (3 Semester) und ein Hauptstudium (3 Semester).
Im Studium erfolgt die Leistungsüberprüfung durch Arbeitsaufträge (Leistungsnachweise, E-Portfolio, Präsentationen, Praxisaufträge usw).
Am Ende des des Grundstudiums erfolgt eine zusammenfassende Promotion, welche jeweils über die Fortsetzung des Studiums entscheidet.
Am Ende des Hauptstudiums erfolgt die Leistungsüberprüfung in den diplomierungsrelevanten Bereichen durch eine Diplomarbeit, ein Diplomprüfungsgespräch und eine schriftliche Prüfung.
Die Praxisqualifikation erfolgt durch die Praxisinstitution und mittels des von der hfk eingesetzten Qualifikationsinstrumentes.
Die Bewertung der personalen und sozialen Kompetenzen erfolgt auf der Basis des Kompetenzprofils. Insbesondere folgende Qualifikationen werden erfasst und beurteilt: Selbständigkeit, Leistungsfähigkeit, Gruppen-/Teamfähigkeit, Beziehungsfähigkeit, Lernfähigkeit, Transferfähigkeit, Reflexionsfähigkeit.
Zulassung
In der Regel gilt:
- eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ als Fachfrau/Fachmann Betreuung oder ein mindestens
gleichwertiger Abschluss - bestandenes Aufnahmeverfahren des Bildungsanbieters
oder
- eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ eines anderen Berufs, ein gymnasialer Maturitätsausweis oder Fachmaturitätsausweis, ein eidgenössisch anerkannter Fachmittelschulausweis oder ein anderer mindestens gleichwertiger Abschluss
- bestandenes Aufnahmeverfahren des Bildungsanbieters
- Nachweis von Praxiserfahrung im Arbeitsfeld Kindheitspädagogik von mindestens 400 Stunden. (Für Personen mit rein schulischer Vorbildung verlängert sich diese auf mindestens 800 Stunden.)
Detaillierte Informationen zu den Zulassungsbedingungen erteilen die Ausbildungsinstitutionen.
Kosten
- CHF 300.00 Aufnahmegebühr
- CHF 4'300.00 Ausbildungskosten Studierende pro Jahr
- CHF 500.00 Diplomierungsgebühr
- CHF 18'000.00 Kosten für die gesamte Ausbildung
Die restlichen Ausbildungskosten werden vom Kanton übernommen, in dem man seinen Wohnsitz hat.