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Studienrichtung Zahnmedizin

Die Zahnmedizin befasst sich mit dem Erkennen, Vorbeugen und Behandeln von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sowie Zahn- und Kieferfehlstellungen.

Fachgebiet

Zahnmedizin
Zahnmedizin

Das Behandlungsspektrum der Zahnmedizin reicht vom Einfügen einer einfachen Zahnfüllung über das Einsetzen eines Implantats, einer Krone oder Brücke bis hin zu komplizierten chirurgischen Eingriffen. Die Zahnmedizin befasst sich mit unterschiedlichen Methoden, um kranke oder fehlende Zähne zu behandeln oder zu ersetzen. Zusätzlich beschäftigt sie sich mit verschiedenen Materialien, die dafür verwendet werden und wie sich diese auf den menschlichen Körper auswirken. Zahnmedizinische Massnahmen und Eingriffe bezwecken die Erhaltung von Kau- und Sprechfunktionen, berücksichtigen aber auch ästhetische Gesichtspunkte.

Zahnmedizin

Zahnmedizin

Rein anatomisch betrachtet, befasst sich die Zahnmedizin mit einem kleinen Ausschnitt des menschlichen Körpers. Da der Kauapparat jedoch in die Funktionssysteme der Kopf-Hals-Schulter-Bereichs eingebettet ist, brauchen die Zahnmediziner/innen trotzdem einen umfassenden medizinischen Hintergrund. Die klinische Fachausbildung richtet ihren Fokus auf verschieden Teilgebiete, die sich teilweise auch überschneiden:

  • Präventive Zahnmedizin
  • Konservierende Zahnheilkunde (Zahnerhaltung)
  • Prothetik (Zahnersatzkunde)
  • Kieferorthopädie
  • Paradontologie (Behandlung der Erkrankung des Zahnfleisches und des Zahnhalteapparates)
  • Endodontologie (Behandlung von Wurzelerkrankungen)
  • Oralchirurgie
  • Kinder- und Alterszahnmedizin

Studium

In den ersten beiden Jahren werden analog zum Studium in Humanmedizin die human- und naturwissenschaftlichen Grundlagen sowie das medizinische Basiswissen gelehrt. Ab dem dritten Studienjahr steht die zahnärztlich-klinische Fachausbildung im Vordergrund. Der praktische Unterricht findet meist in kleinen Gruppen statt. Die manuellen Fertigkeiten werden u.a. am Phantom – einem Kunstkopf mit Zähnen – eingeübt. Mit fortschreitendem Studium werden die zahnmedizinischen Kenntnisse und Fertigkeiten an Patienten und Patientinnen angewendet. Es wird viel Wert auf manuelle Präzisionsarbeit, ästhetisches Gestalten und selbstständiges Handeln gelegt. Daneben erwerben sich die Studierenden vertiefte, theoretische Kenntnisse in allen zahnmedizinischen Fachgebieten sowie ein breites Basiswissen in den der Zahnmedizin verwandten, (human)medizinischen Fächern.

Eidgenössische Prüfung

Nach dem Studienabschluss findet die eidgenössische Prüfung in Zahnmedizin statt. Sie stellt sicher, dass die Studierenden über jene Kompetenzen verfügen, die sie zur Ausübung des Berufes benötigen. Bei erfolgreicher Prüfung wird ein eidgenössisches Diplom erteilt, das auch als Voraussetzung für die berufliche Weiterbildung gilt.

D. H. studiert Zahnmedizin im 6. Semester an der Universität Basel UNIBAS.

«Je nachdem, wie einfach jemandem manuelle Tätigkeiten und exaktes, feinmotorisches Arbeiten fallen, können die praktischen Kurse eine unterschiedlich grosse Herausforderung darstellen.»

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Anforderungen

Interesse an medizinischen Fragestellungen, solide Kenntnisse auf mathematisch-naturwissenschaftlichem Gebiet, manuelle Geschicklichkeit, Konzentrationsvermögen, exakte Arbeitsweise und Freude an der Arbeit mit Menschen sind unumgängliche Voraussetzungen für Studium und Beruf. Die psychische Belastung ist im Vergleich zur Humanmedizin geringer, da man kaum mit schwer kranken Menschen und mit dem Tod konfrontiert wird. Dafür können die körperliche Nähe zu den Patienten/Patientinnen und die Konfrontation mit Angst und Schmerz belastend sein. Weiter arbeiten Zahnmediziner/innen oft in unbequemer und anstrengender Körperhaltung.

Die eigenen manuellen Fähigkeiten sollten bereits vor dem Studium überprüft werden. Die Universitäten Basel und Zürich haben deshalb ein Self-Assessment sazamed.ch entwickelt, in welchem die eigene feinmotorische Geschicklichkeit vergleichsweise einfach überprüft werden kann.

Zusätzliche Anforderungen

Einige Universitäten verlangen aufgrund der jährlich hohen Anmeldequoten das Absolvieren eines Eignungstests für das Medizinstudium. Die Anmeldung zum Studium erfolgt zentral bei der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten jeweils bis zum 15. Februar des beginnenden Studienjahres unter swissuniversities.ch > Service > Anmeldung zum Medizinstudium. Verspätete Anmeldungen werden nicht berücksichtigt. Details zum EMS finden sich unter Numerus Clausus, Zulassungsbeschränkungen > Universitäre Hochschulen UH: Medizin.

Doktorat

Wer den Titel "Dr. med. dent." erlangen will, muss nach dem Masterabschluss mindestens ein Jahr forschen und eine Dissertation verfassen. Das Doktorat ist keine Voraussetzung für die ärztliche Tätigkeit, jedoch unabdingbar für eine Tätigkeit in Forschung und Lehre.

Forschungsthemen

Einige Beispiele für zahnmedizinische Forschungsthemen sind:

  • Widerstandsfähigkeit der Zähne gegen Erosion und Karies
  • Mundhygiene im Alter
  • Langzeituntersuchungen von Implantaten
  • Behandlung schwieriger und/oder ängstlicher Patientinnen und Patienten
  • Mundgeruch

Zulassung, Anmeldung und Studienbeginn

Informationen zur Zulassung an die verschiedenen Hochschulen sowie zur Anmeldung und dem Studienbeginn finden sich unter Zulassung, Anmeldung, Studienbeginn.

Tätigkeitsfelder

Die grosse Mehrheit der Zahnmediziner/innen arbeitet nach dem Studium in einer privaten Zahnarztpraxis. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Zahnkliniken Gesundheits- und Zahnarztzentren und die zahnmedizinische Forschung.

Weiterbildung

Zahnärztinnen und Zahnärzten stehen verschiedene Weiterbildungen offen. Sie sind aber für die selbstständige Berufsausübung keine Voraussetzung.

Fachzahnärztin/Fachzahnarzt

Die drei- bis vierjährigen Weiterbildungen werden in den Disziplinen Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Parodontologie und Rekonstruktive Zahnmedizin angeboten. Weitere Informationen: Büro für zahnmedizinische Weiterbildung, bzw-sso.ch.

Alternativen

Nebst Fachzahnärztin/Fachzahnarzt sind auch andere Weiterbildungen möglich. Einige Beispiele:

Lebenslange Fortbildung

Das Medizinalberufegesetz verpflichtet alle Zahnärzte und Zahnärztinnen, sich kontinuierlich fortzubilden. Die lebenslange Fortbildung gewährleistet die Aktualisierung des Wissens und der beruflichen Kompetenz.



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