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Staatsanwalt/-anwältin

Kategorien
Bildungstypen

Hochschulberuf

Berufsfelder

Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus

Branchen

Rechtspflege

Swissdoc

0.623.3.0

Aktualisiert 27.10.2020

Tätigkeiten

Die Hauptaufgabe der Staatsanwälte/-anwältinnen besteht in der öffentlichen Anklage im Strafverfahren. Sie leiten Strafuntersuchungen ein, sofern Anzeigen bzw. ausreichender Verdacht auf strafbare Handlung vorliegen. Dabei handelt es sich um ein breites Spektrum von Vergehen oder Verbrechen: von Übertretungen im Strassenverkehr, Diebstählen, Vermögens-, Gewalt- oder Umweltdelikten bis hin zu Brandstiftungen oder Drogenfällen. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse entscheiden sie, ob Anklage zu erheben ist, formulieren die Anklage und übermitteln sie an das Gericht. Im Strafprozess vertreten sie diese und stehen Rechtsanwälten/-anwältinnen gegenüber, welche die Angeklagten verteidigen. In einigen Kantonen sind Sonderstaatsanwälte/-anwältinnen ausschliesslich für besondere Bereiche zuständig, beispielsweise organisierte Kriminalität, Wirtschafts-, Gewalt- oder jugendstrafrechtlichte Delikte.
Beim Bund ermitteln Bundesanwälte/-anwältinnen bei verbotenem Nachrichtendienst, Angriffen auf Magistraten/Magistratinnen und Beamte/Beamtinnen des Bundes, Falschgeld-, Sprengstoff- und Kriegsmaterialstraffällen, internationalen oder interkantonalen Straftaten krimineller Organisationen sowie internationaler Geldwäscherei. Sie vollziehen überdies die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, welche die Bundesgerichtsbarkeit betreffen.
Staatsanwälte/-anwältinnen führen Einvernahmen von Verdächtigten und Zeugen durch und können Untersuchungshaft, Beschlagnahmungen oder Hausdurchsuchungen anordnen. Auf der sogenannten "Brandtour" verschaffen sie sich bei schwerwiegenden Vorfällen oder Delikten, wie tödlichen Verkehrsunfällen oder Morden, einen sofortigen Augenschein am Tatort. Sie werden von der Polizei unterstützt, welche beispielsweise den Tatbestand feststellt, die Beweismittel sichert oder nach flüchtigen Tätern fahndet.
Staatsanwälte/-anwältinnen arbeiten bei Staatsanwaltschaften der Kantone und als Bundesanwälte/-anwältinnen bei der Bundesanwaltschaft. Der Weg zum Staatsanwalt bzw. zur Staatsanwältin kann über ein mehrmonatiges Auditoriat (Praktikum nach Studienabschluss) bei einer Staatsanwaltschaft und der anschliessenden Fortsetzung der Tätigkeit als juristischer Sekretär bzw. juristische Sekretärin (Gerichtsschreiber/in) führen.

Ausbildung

Übliche/r Ausbildungsweg/e

  • Master Universitäre Hochschule

 

In der Regel wird ein Studium in Rechtswissenschaft verlangt, in einigen Kantonen auch das Anwaltspatent.

Weitere Informationen

berufsberatung.ch