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Privatdetektiv/in / Sozialermittler/in (Observationsspezialist/in)

Kategorien
Bildungstypen

Berufsfunktion / Spezialisierung

Berufsfelder

Verkehr, Logistik, Sicherheit

Branchen

Weitere Sicherheitsdienste

Swissdoc

0.622.1.0

Aktualisiert 26.03.2024

Tätigkeiten

Privatdetektiv/innen und Sozialermittler/innen (Observationsspezialist/innen) beschaffen und sichern Beweismaterial im Auftragsverhältnis und halten sich dabei an die gesetzlichen Bestimmungen.Sie erhalten die Aufträge vor allem von Privatpersonen, Rechtsanwälten, Firmen, Versicherungen, Banken und Behörden. Das Ergebnis der Abklärungen kann in einem Straf- oder Zivilprozess als Beweismittel von Bedeutung sein.

Im Zentrum der Tätigkeit stehen einerseits zivilrechtliche Angelegenheiten wie die Suche nach vermissten oder verschollenen Personen, nach Zeugen, Erben oder Schuldnern und allgemeinen Beweisen.

Andererseits werden wirtschaftsrechtliche Abklärungen unternommen, beispielsweise Beschaffung von Beweismaterial bei Unterschlagung, Versicherungs- und Kreditbetrug, Konkurrenzverbots- und Patentverletzungen, Erpressung und Diebstahl, bei unlauterem Wettbewerb sowie Verdacht auf Werk- und Betriebsspionage. Aufträge kann es auch im Gebiet des Arbeitsrechts geben, wie zum Beispiel die Observation von Mitarbeitenden bei Verdacht auf Schwarzarbeit oder auf vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit; wie auch personelle (Referenz-) Überprüfungen.

Ausbildung

Eine Ausbildung zum/r Privatdetektiv/in / Sozialermittler/in / Observationsspezialist/in muss alle relevanten Tätigkeitsfelder in Theorie und Praxis abdecken. Seit dem 25. November 2018 untersteht die «Observation durch die Sozialversicherungen» dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Das BSV hat die Voraussetzungen für die operative Durchführung in das Sozialversicherungsrecht (ATSG) aufgenommen. Heute erlässt das BSV Vorgaben und Voraussetzungen betreffend Legitimation von Sozialermittler/innen und Observationsspezialisten/innen im Einsatz auf Schweizer Staatsgrund. Nach Erfüllung dieser Vorgaben wird kann ein/e Privatdetektiv/in für solche Tätigkeiten durch das BSV bewilligt werden, andernfalls darf ein/e Privatdetektivin durch Sozialversicherungen und -Kassen nicht eingesetzt werden.

Die drei Schweizer Fachverbände (FSPD, VID, SPPK) empfehlen aus diesem Grund einzig Fachschulen welche einerseits ein staatlich anerkanntes Qualitätszertifikat (eduQua) besitzen und durch das Bundesamt für Sozialversicherungen akkreditiert sind.

Voraussetzungen

Anforderungen

  • Einwandfreier Leumund sowie keine expliziten Vorstrafen
  • Gute Umgangsformen
  • Ausgeprägte Kombinationsfähigkeit
  • Gutes Wahrnehmungs- und Erinnerungsvermögen
  • Selbständigkeit
  • Geduld, Ausdauer und Hartnäckigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Gute Menschenkenntnis
  • Veschwiegenheit und Diskretion
  • Psychische Stabilität
  • Flexibilität und Einfallsreichtum
  • Rechtliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse
  • Gutes technisches Verständnis
  • Fähigkeit, mündlich und schriftlich präzis zu formulieren und dokumentieren

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