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|  | Diplomanerkennung im Ausland |  | | | Diplomanerkennung im Rahmen der bilateralen Abkommen Schweiz–EU Seit dem Inkrafttreten der bilateralen Abkommen I mit der EU am 1. Juni 2002 hat sich für Schweizer Bürgerinnen und Bürger bezüglich beruflicher Mobilität einiges verändert. Der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in einem der 15 "alten" EU-Mitgliedsländern (sowie Island, Malta, Norwegen und Zypern) sind praktisch keine Grenzen mehr gesetzt. Für die 2004 in die EU aufgenommenen 8 Staaten gelten bis April 2011 Einschränkungen (die Ausdehnung der bilateralen Abkommen auf Rumänien und Bulgarien ist noch offen, Stand Sept. 08). Im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommens wurde auch die gegenseitige Diplomanerkennung geregelt, um die Zulassung zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Dieses Abkommen regelt jedoch nur die berufliche Anerkennung; die akademische Anerkennung von Diplomen (Zulassung zu weiterführenden Ausbildungsgängen und Nachdiplomstudien) ist in separaten bilateralen Abkommen über die akademische Diplomanerkennung mit den Schweizer Nachbarstaaten (A, D, F, I) geregelt (mehr dazu unter Studieren im Ausland oder an einer Partneruniversität in der Schweiz).
Ferner ist die Diplomanerkennung nur auf reglementierte Berufe anwendbar, also auf Berufe, deren Ausübung in einem Land vom Besitz eines Diploms, Zeugnisses oder Befähigungsnachweises abhängig gemacht wird.
Individuelle Regelung der Berufszulassungen Jeder EU-Mitgliedstaat regelt die Bewilligungen für die Berufsausübung anders. Dies bedeutet: Ein Schweizer Bürger muss zuerst abklären, ob der Beruf, den er im Aufnahmestaat ausüben möchte, dort überhaupt reglementiert ist (Auskunft: siehe unten bzw. rechts "Kontaktstellen"). Ist ein Beruf nicht reglementiert, ist keine Prüfung zur Gleichwertigkeit des Diploms notwendig; eine Schweizer Bürgerin muss im Zielland lediglich um eine Arbeitsbewilligung nachsuchen. Die Anerkennung von Abschlüssen nicht reglementierter Berufe liegt einzig im Ermessen des Arbeitgebers. Falls ein Beruf in der Schweiz nicht reglementiert ist, im Aufnahmestaat jedoch schon, muss der Antragsteller nachweisen, dass er einer Ausbildung nachgegangen ist und diesen Beruf während mindestens zwei Jahren rechtmässig ausgeübt hat.
Die Diplomanerkennung für schweizerische Diplome gilt in allen 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern, sowie in Liechtenstein, Norwegen und Island.
In der Schweiz lebende Ausländer/innen von ausserhalb des EU/EFTA-Raumes, die mit einem schweizerischen Diplom in einem EU/EFTA-Land Arbeit suchen möchten, können sich nicht auf das Freizügigkeitsabkommen berufen.
Broschüre: "Schweizer Diplome in der EU" In der Broschüre "Schweizer Diplome in der EU" des Integrationsbüros EDA/EVD finden sich weitere Informationen, Tipps, Checklisten und Adressen zum Thema.
EU-Infos online: "Dialog mit Bürgern" Wenn Sie Informationen im Zusammenhang mit Ihrem geplanten Aufenthalt in einem bestimmten EU-Land wünschen, kann Ihnen die Website "Dialog mit Bürgern" der Europäischen Kommission weiterhelfen; Sie finden dort EU-Leitfäden, Merkblätter und weitere nützliche Adressen.
ECVET, EUROPASS: EU-Trends im Bereich Berufsbildung Analog zum auf Hochschulebene erfolgreich eingeführten European Credit Transfer System (ECTS) soll auch der "Tertiär-B-Bereich" (höhere Berufsbildung) in Zukunft ein System erhalten, mit dem Lernleistungen tarifiert werden können. Das System trägt die Bezeichnung European Credits for Vocational Education and Training (ECVET). Zusammen mit dem Informationsdokument Europass zur einheitlichen Abbildung von beruflichen Qualifikationen entwickelt die EU damit ein weiteres Instrument, um die Mobilität im europäischen Arbeitsmarkt zu fördern.
Kontaktstellen für die Diplomanerkennung im Ausland Kontaktstellen im Ausland, die für die Anerkennung von Diplomen zuständig sind, finden Sie
Tipp: Das Bundesamt für Migration stellt auf seiner Website eine englische Übersetzungshilfe für eidgenössische Fähigkeitszeugnisse zur Verfügung. Zeugnisse der kantonalen Berufsmaturität und FH-Diplome werden auf Wunsch auch in Englisch ausgestellt (bitte jeweilige Schule kontaktieren). Ältere HTL- und HWV-Diplome können seit 1996 in FH-Diplome umgewandelt werden (mehr dazu auf der Website www.fhschweiz.ch).
Arbeiten und studieren "rund um die Welt" Falls Sie "rund um die Welt" eine Arbeit suchen oder eine Schule absolvieren möchten, empfehlen wir folgendes Online-Informationsangebot:
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