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Laufbahn
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Themenbild: Laufbahn
Sich ausbilden in der Schweiz
 
Ausbildung, Studium, Weiterbildung in der Schweiz
Personen, die in die Schweiz einreisen möchten, um eine Aus- oder Weiterbildung zu absolvieren, sind ebenfalls verpflichtet, bei den zuständigen kantonalen Behörden um eine Aufenthaltsbewilligung zu ersuchen (zuständig ist der jeweilige Wohnkanton). Um diese zu erhalten, muss nachgewiesen werden, dass genügende finanzielle Mittel vorhanden sind und eine ausreichende Versicherung im Falle von Unfall und Krankheit abgeschlossen wurde. Genügende finanzielle Mittel bedeutet, dass keine Sozialhilfeleistungen vom Staat beansprucht werden müssen.

Studierende

Für Studierende wird die Bewilligung für die Dauer der Ausbildung resp. für ein Jahr ausgestellt und bis zum Abschluss des Studiums um jeweils ein weiteres Jahr verlängert.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter "Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit" auf der Website des Bundesamtes für Migration.

Auskunftsstellen

EU-Bürgerinnen und -Bürger erhalten weitere Informationen auf der Seite des Bundesamtes für Migration unter "Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit". Achtung: Bei einem Aufenthalt in der Schweiz von mehr als drei Monaten besteht grundsätzlich ein Krankenversicherungsobligatorium bei einer schweizerischen Krankenkasse (Infos: www.kvg.org).
Über das Studienangebot in der Schweiz informieren wir Sie unter "Studium".
 
 

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 Links
 Aufenthalt für Schüler und Studierende und Nichterwerbstätige
 Informationsblätter zum Krankenversicherungsgesetz