Die Aufgaben der Fachärzte/-ärztinnen für Kiefer- und Gesichtschirurgie umfassen Erkennung, Operation sowie prä- und postoperative Behandlung, Prävention und Rehabilitation der Erkrankungen, angeborenen und erworbenen Fehlbildungen, Frakturen sowie weitern Verletzungen im Kopf-Hals-Bereich, z.B. am Unter- und Oberkiefer, harten und weichen Gaumen, Kinn, an der Zunge, Wange, Nase und an den Lippen.
Kiefer- und Gesichtschirurgen/-innen arbeiten oft mit anderen Ärzten und Ärztinnen wie Zahnärzten, Kieferorthopäden, Ärztinnen für Plastische und Wiederherstellungschirurgie oder Ohren-, Nasen-, Hals-Ärzten zusammen.
Der Erwerb des eidgenössischen Arztdiploms (eidgenössische Prüfung Humanmedizin) nach dem Masterstudium befähigt zur unselbstständigen Tätigkeit in einem Spital oder einer Arztpraxis. Das Diplom ermöglicht zudem die Aufnahme der ärztlichen Weiterbildung, welche mit einem eidgenössischen Weiterbildungstitel abschliesst: Die mindestens 5- oder 6-jährige Ausbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt (bzw. die 3-jährige Ausbildung zum praktischen Arzt oder zur praktischen Ärztin) ist Voraussetzung für die selbstständige Berufsausübung.
Weiterbildungsprogramm des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF)
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Quelle: «Akademische Berufe»
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Medizinerin