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Verkürzte Lehre nach der gymnasialen Maturität

"Bei einer Informationsveranstaltung der Berufsberatung habe ich erfahren, dass man mit der Matura eine verkürzte Lehre machen kann. Welche Möglichkeiten gibt es da und wie gehe ich am besten vor?"
Berufswahl, Studienwahl, Weiterbildung und Laufbahn / 15.05.2012
 
Für eine verkürzte Lehre gibt es keine speziell ausgewählten Berufslehren oder spezielle gesetzliche Regelungen. Folgende Praxis ist gebräuchlich:

  1. Mit dem Maturitätszeugnis können Sie eine gute Allgemeinbildung nachweisen. Deshalb werden Sie während einer Lehre vom allgemeinbildenden Unterricht befreit. In diesen Unterrichtsbereichen müssen Sie auch keine Prüfung ablegen.
  2. In der Regel kann die Berufslehre für Personen mit einer gymnasialen Matura um ein Jahr verkürzt werden. Der Lehrbetrieb muss mit der Verkürzung einverstanden sein und den Lehrvertrag entsprechend unterzeichnen. Sie müssen eine Firma finden, die bereit ist, mit Ihnen ein verkürztes Lehrprogramm durchzuführen.
  3. Bei der Lehrstellensuche kann Ihnen neben dem Lehrstallennachweis (Lena) auch das Amt für Berufsbildung Ihres Kantons weiterhelfen. Dieses beaufsichtigt die Lehrverhältnisse und kann Ihnen Hinweise geben, welche Firmen für Sie in Frage kommen könnten.

WAY-UP
Eine spezielle Möglichkeit einer geregelten verkürzten beruflichen Grundbildung bietet das Programm way-up an. Wer über eine gymnasiale Matura verfügt, kann einen zweijährigen kompakten und praxisorientierten Lehrgang mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis EFZ abschliessen.
Way-up-Programme werden für folgende Berufe angeboten:
  • Automatiker/in
  • Elektroniker/in
  • Informatiker/in
  • Konstrukteur/in
  • Polymechaniker/in
Weitere Informationen Für weitere Informationen oder eine Beratung wenden Sie sich bitte an die Berufs-, Studien-, Laufbahnberatungsstelle in Ihrer Region. Die Adresse finden Sie unter:
www.adressen.sdbb.ch.
 
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