Rechtsanwalt/Rechtsanwältin in der Schweiz mit ausländischem Abschluss in Rechtswissenschaft
"Ich habe mein Jurastudium an einer deutschen Universität abgeschlossen. Kann ich nun in der Schweiz mit meinem deutschen Hochschulabschluss
zur Anwältin zugelassen werden? Muss ich vorher das Volentariat an einem Gericht oder bei einem Rechtsanwalt machen um zur Anwaltsprüfung zugelassen zu werden oder wird mir das Volentariat erlassen, weil ich bereits einen Vorbereitungsdienst am OLG München absolviert habe? Falls nicht, muss ich mich selber um die Stellen kümmern oder werden die Juraabsolventen den einzelnen Stellen zugewiesen?"
Studienwahl, Weiterbildung und Laufbahn / 16.12.2010
ANWALTSPATENT
Der Anwaltsberuf erfordert ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaft (Lizentiat bzw. Master der Rechtswissenschaft). Die Ausbildung zum Rechtsanwalt/zur Rechtsanwältin ist kantonal geregelt; zuständig ist die Justizbehörde des Kantons, in dem Sie arbeiten möchten. In der Regel folgt auf das Studium ein einjähriges Praktikum bei Gerichten oder Anwaltskanzleien (in gewissen Kantonen gelten für Personen mit ausländischem Studienabschluss unterschiedliche Regelungen). Erst dann kann die kantonale Anwaltsprüfung abgelegt werden. Für Praktikumsstellen müssen Sie sich selbständig bewerben.