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|  | Studium und Militär - Koordination |  | | | RS und Studium Die Hochschul- und Militärbehörden empfehlen, die Rekrutenschule (RS) in der Zeit zwischen Abschluss der Mittelschule und Studienbeginn zu absolvieren. Dies ist allerdings nicht vollumfänglich möglich. Militärdienstleistende legen deshalb ein Zwischenjahr ein oder benützen die Möglichkeit, den Militärdienst aufzuteilen. Um den Grundausbildungsdienst unterbrechen (fraktionieren) zu können, muss ein schriftliches Gesuch mit Begründung vorgelegt werden. Das Formular ist zu finden unter www.vtg.admin.ch.
Wer ein ganzes Zwischenjahr einlegt und die RS in dieser Zeit absolviert, hat zudem die Möglichkeit, den ganzen Militärdienst in 10 Monaten als Durchdiener zu leisten. Mehr dazu unter www.vtg.admin.ch
Im Detail informiert das Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) unter Mein Militärdienst.
Unbedingt beachten: Auch wenn sich RS und Studienbeginn überschneiden, muss die Anmeldefrist für die Immatrikulation an der Universität eingehalten werden.
WK und Studium Falls aus studientechnischen Gründen (Jahreskurse, Prüfungen) der Wiederholungsdienst verschoben werden muss, kann ein entsprechendes Gesuch gestellt werden. Dafür besteht ein offizielles Formular "Gesuch um Dienstverschiebung" unter www.vtg.admin.ch
Höhere militärische Grade und Studium Die Weiterausbildung zum Unteroffizier oder zum Offizier sollte zeitlich neben der zivilen Ausbildung einhergehen. Die Unteroffiziersschule sollte grundsätzlich vor Aufnahme des Studiums absolviert werden.
Koordinationsstellen der Universitäten Die Verbindungsstellen Armee - Hochschulen sind militärische Organe zur Unterstützung der Studierenden für die Planung der Militärdienste und für die Antragstellung auf Wiedererwägungsgesuche. Die Kontakte sind auch auf den Websites der einzelnen Hochschulen zu finden. Teils gibt es auch hochschuleigene Beratungsstellen für Studium und Militärdienst.
Zivildienst Wer anstelle von Militärdienst Zivildienst leisten will, muss ein Gesuch einreichen und nach 4 Wochen Bedenkfrist bestätigen, dass er am Gesuch festhält. Der Einsatz muss innert 3 Jahren ab Zulassung geleistet werden. Weitere Informationen: www.zivi.admin.ch
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