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|  | Zulassung an die Uni mit ausländischer Vorbildung |  | | | Diplomanerkennung als Grundbedingung fürs Studieren Da in der Schweiz keine zentrale Stelle existiert, die über die Anerkennung ausländischer Ausweise entscheiden kann, bestimmen die Zulassungsstellen der einzelnen schweizerischen Hochschulen autonom und im Einzelfall, unter welchen Voraussetzungen jemand zum Studium zugelassen wird. Informationen dazu finden Sie auf der Website der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten.
Die Zulassung wird im Wesentlichen abhängig gemacht von folgenden Bedingungen: Genügende Vorbildung und Sprachkenntnisse sowie genügend freie Studienplätze im betreffenden Studienfach. Die Zulassung kann generell oder bei ungenügender Vorbildung vom Bestehen einer Aufnahmeprüfung abhängig gemacht werden.
International Association of Universities: Datenbank der international anerkannten Hochschulen Ein ausländischer Abschluss wird in der Regel nicht anerkannt, wenn er nicht von einer in dieser Datenbank aufgeführten Hochschule ausgestellt ist.
Besonderer Abklärung bezüglich Zulassung bedarf das Studium der medizinischen Richtungen. Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten.
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