Wer die Aufnahmebedingungen für ein Universitätsstudium nicht erfüllt oder sich nicht immatrikulieren will, kann als Hörer/in (Gasthörer/in, Auditor/in, Auskultant/in) Vorlesungen besuchen. In der Regel sind je nach belegter Stundenzahl mehr oder weniger hohe Gebühren zu entrichten. Anmeldungen sind laufend möglich und erfolgen direkt bei den üblichen Immatrikulationsstellen der Universitäten. Zulassungsbeschränkungen bei Platzmangel sind möglich.
Als Hörer/innen zugelassene Studierende sind nicht berechtigt, Prüfungen zu absolvieren, erhalten aber auf Wunsch eine Bestätigung der besuchten Veranstaltungen.
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