| 
|  | Numerus clausus - Zulassungsbeschränkungen an Universitäten |  | | | In der Schweiz unterliegen die medizinischen Studiengänge (Human-, Zahn- und Veterinärmedizin) sowie Sport- und Bewegungswissenschaften einer Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus / Eignungstest), die bei Kapazitätsengpässen in den vorhandenen Studienplätzen zum Tragen kommt.
Medizin: Test je nach Aufnahmekapazitäten Die Aufnahmekapazitäten für das Medizinstudium werden gesamtschweizerisch jährlich neu festgelegt. Der Numerus clausus wird aktiv, sobald die Zahl der Anmeldungen 120% der verfügbaren Studienplätze übersteigt. Sollte der Andrang zu den genannten Medizinalstudien wie in den vergangenen Jahren zu Kapazitätsengpässen führen, die sich nicht mittels Umleitungen vor Studienbeginn beheben lassen, wird an den Universitäten Basel, Bern, Freiburg und Zürich nach der Anmeldung zum Studium ein selektiver Eignungstest durchgeführt. In Genf und Lausanne werden die Studierenden ohne Test ins erste Studienjahr aufgenommen. Die Selektion erfolgt hier durch Prüfungen am Ende des ersten Studienjahres.
Aktuelle Detailinformationen bietet die Schweizerische Hochschulrektorenkonferenz CRUS unter Anmeldung zum Medizinstudium.
Zentrum für Testentwicklung und Diagnostik Das Zulassungsverfahren mittels Eignungstest wird von der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Testentwicklung und Diagnostik (ZTD) am Departement für Psychologie der Universität Freiburg vorbereitet. Das ZTD ist Informationsstelle für spezifische Fragen betreffend Eignungstest. Mehr dazu auf der Website des ZTD.
Sport- und Sportwissenschaften: Zulassungsbeschränkungen An der Uni Basel wird die Aufnahmekapazität für Studienanfänger/innen im Bachelor-Studiengang jährlich festgelegt. Wird diese Kapazität aufgrund der eingereichten Anmeldungen überschritten, muss eine sportpraktische Aufnahmeprüfung durchgeführt werden. An der Uni Bern werden, falls die Anmeldezahl die vorhandenen Kapazitäten übersteigt (2011: 150 Studienplätze), fristgerecht vorangemeldete Bewerber/innen (bis 15. Februar) für das Fach Sportwissenschaft im Major oder Minor (60ECTS) vor Studienbeginn zu einer sportpraktischen Eignungsprüfung aufgeboten. Der Eignungstest besteht aus einem sportmotorischen sowie einem kognitiven Teil und dauert 2 Tage. Mehr Informationen zur Eignungsprüfung Alle Studierenden an der Uni Freiburg, die das Fach Sport- und Bewegungswissenschaften (Haupt- oder Zusatzfach) studieren wollen, müssen einen Eintrittstest absolvieren. Die Resultate dieses Tests der körperlichen und motorischen Fähigkeiten bilden die Grundlage für das beratende Gespräch und die Aufnahme des Studiums. Der gute Gesundheitszustand muss mittels eines Arztzeugnisses bestätigt werden. Ebenso führen die Unis Genf, Lausanne und Neuchâtel einen Eignungstest durch. Auskünfte erteilen die zuständigen Institute.
| | | | |
| 
| Drucken | | | | | | | | | Links | | | CRUS | | | Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten: Informationen zum Numerus clausus in Medizin. |  | | | | Testentwicklung und Diagnostik | | | Site der Uni Freiburg über den Eignungstest zum Medizinstudium. |
|