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|  | Zulassung und Studienbeginn |  | | | Autonome Entscheidung über Zulassung Die universitären Hochschulen der Schweiz sind in Zulassungsfragen autonom, entscheiden selbstständig und mit verbindlichem Ergebnis über die Anerkennung von Vorbildungsausweisen. Deshalb bestehen von Universität zu Universität resp. von Fakultät zu Fakultät Unterschiede in der Aufnahme- bzw. Immatrikulationspraxis.
Auskunft zu Zulassungsfragen, Zulassungsbeschränkungen, Aufnahmeprüfungen sowie Vorleistungen und Ergänzungsprüfungen erteilen die Zulassungsstellen oder Kanzleien der jeweiligen Hochschulen.
Vorbildung und Zulassung zum Studium
 | Direkte Zulassung zum Studium mit der schweizerischen Maturität |  | Mit der Berufsmaturität und Passerelle an die Universität |  | Zulassung mit Aufnahmeprüfung |  | Maturität nachholen |  | Studieren ohne anerkannten Vorbildungsausweis |
Besondere Vorleistungen
 | Praktika |  | Sprachen: Latinum, Graecum, Hebraicum |  | Ergänzungsprüfungen |
Numerus Clausus
Zulassung zum Masterstudium
Anmeldung zum Studium
 | Das Anmeldeverfahren und die Termine |  | Einschreiben und Immatrikulieren |
Tipps zum Studienbeginn
 | Infotage der Universitäten und ETHs |  | Der erste Tag an der universitären Hochschule |
Studieren als Hörer/in
 | Als Gasthörer/in auch ohne Maturität Vorlesungen besuchen |
Ausländischer Vorbildungsausweis
 | Studieren in der Schweiz mit ausländischer Vorbildung |  | Tipps zum Studium in der Schweiz für Ausländer/innen |
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| Drucken | | | | | | | | | Fragen zur Zulassung | | | | Über die Zulassungsbedingungen der universitären Hochschulen in der Schweiz informiert die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten CRUS auf der Website www.crus.ch |
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