| 
|  | Arbeiten im Ausland |  | | | Arbeiten im Ausland ist eine sehr gute Möglichkeit, um Land, Kultur und Sprache kennen zu lernen. Am einfachsten ist dies, wenn Sie in einem Unternehmen arbeiten, das im Ausland Filialen hat.
Anderes Sprachgebiet in der Schweiz Viel einfacher ist es, innerhalb der Schweiz das Sprachgebiet zu wechseln. Den Arbeitsmarkt in der französischen und italienischen Schweiz lernen Sie am besten durch die Stellenanzeiger der lokalen Tagespresse kennen. Zögern Sie nicht, sich auf Stellen zu bewerben. Vorbereitende Sprachkurse erhöhen Ihre Chancen beträchtlich. Lesen Sie auch die Stellenangebote in den offiziellen Informationsorganen Ihres Berufsverbandes.
Arbeiten in der EU mit Schweizer Diplomen Wem sich diese Gelegenheit nicht bietet, hat es in der heutigen Zeit nicht einfach. Obwohl Schweizer Bürger/-innen seit Inkrafttreten der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU faktisch freien Zugang zu den EU-Arbeitsmärkten haben und die Dienste der öffentlichen Arbeitsämter in den EU-Ländern (EURES) in Anspruch nehmen dürfen, erschweren die höhere Arbeitslosigkeit in vielen Ländern sowie unterschiedliche Berufsreglemente die Jobsuche erheblich.
Schweizer Staatsangehörige können ihre Berufsqualifikationen in der EU anerkennen lassen und umgekehrt. Die Anerkennung der Berufsqualifikationen erlaubt nach Erwerb eines Diploms in einem Land die Ausübung des erlernten Berufs in der ganzen EU. Das Diplomanerkennungssystem der EU beruht auf den Berufsabschlüssen. Schweizerinnen und Schweizer können ihren Beruf in der EU ausüben, wenn sie ein entsprechendes Diplom besitzen. Für welche Tätigkeit jemand ausgebildet wurde, ist folglich entscheidend. Die Festlegung von Mindestanforderungen ermöglicht den Zugang zu anderen Arbeitsmärkten, selbst wenn es in der Ausbildung Unterschiede bezüglich Anforderungen und Inhalte geben sollte.
Die Diplomanerkennung ist auf reglementierte Berufe anwendbar, das heisst auf Berufe, die nur mit entsprechendem Diplom ausgeübt werden dürfen. Es ist zum Beispiel nicht möglich, in der Schweiz als Ärztin oder Arzt tätig zu sein, wenn man gemäss Medizinalberufegesetz über kein entsprechendes eidgenössisches Diplom verfügt. Ist ein Beruf nicht reglementiert, gibt es keine gesetzlichen Hürden für die Anstellung. Welche Tätigkeit reglementiert ist oder nicht, unterscheidet sich von Land zu Land.
Links Broschüre "Schweizerinnen und Schweizer in der EU", Juni 2011. PDF Sie gibt Auskunft darüber, was sich mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen konkret geändert hat. Anerkennung Diplome - Anerkennung von universitären Diplomen - Anerkennung von nichtuniversitären Bildungsabschlüssen - Anerkennung von EU-Diplomen in der Schweiz - Anerkennung von Schweizer Diplomen in der EU - Anerkennung von universitären Schweizer Diplomen in Österreich Broschüre "Schweizer Diplome in der EU", PDF Darin finden Sie Informationen über die Anerkennung von schweizerischen Diplomen in den EU-Ländern. www.swissemigration.ch Informationen zum Themenkreis "Leben und Arbeiten im Ausland"
EURES - das europäische Portal zur beruflichen Mobilität Eures steht für für "EURopean Employment Services" und ist ein Kooperationsnetz, dem die Europäische Kommission, die öffentlichen Arbeitsverwaltungen der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz angehören. Eures bietet Informationen über Stellen- und Ausbildungsangebote in Europa speziell von Arbeitgebern, die gezielt international Arbeitskräfte suchen. Auf der Website treffpunkt-arbeit.ch ist das Angebot von Eures Schweiz zu finden: www.treffpunkt-arbeit.ch. Die Website Eures Europa finden Sie unter: europa.eu/eures.
Stagiairesprogramme
Als schweizerische/r Stagiaire ins Ausland Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten so genannte Stagiairesabkommen geschlossen, um jungen Berufsleuten die Erweiterung ihrer beruflichen und sprachlichen Kenntnisse im Ausland zu ermöglichen. Mit den nachfolgend genannten Ländern ermöglichen die Stagiairesabkommen einen einfachen Weg zum Erhalt der Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung ohne Rücksicht auf die Lage am Arbeitsmarkt: Argentinien, Australien, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Philippinen, Russland, Südafrika, Ukraine, USA.
Bedingungen
 | Schweizerbürgerin / Schweizerbürger |  | Berufsperson mit abgeschlossener (Kanada: auch Studierende als Bestandteil der Ausbildung) Ausbildung (Berufslehre, Hochschule, Fachhochschule) |  | Einsatz im gelernten Beruf bzw. im Lehr- oder Ausbildungsbereich |  | Zugang in allen Berufen |  | eine der Arbeitsleistung entsprechende orts- und berufsübliche Entlöhnung |  | Alter 18 - 35 Jahre (Australien: 20 - 30, Russland: 18 - 30, USA: 20 - 35) |  | maximale Aufenthalts- und Arbeitsdauer von 18 Monaten |  | keine Teilzeitbeschäftigung, keine selbstständige Berufsausübung |
Siehe auch Austauschprogramme im In- und Ausland und Fremdsprachen lernen / Sprachaufenthalte
Zusätzliche Informationen finden Sie zudem auf der Website des Bundesamts für Migration
Leben und Arbeiten ausserhalb der EU Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA verwaltet zu allen anerkannten Staaten elektronische Länderdossiers. Darin enthalten sind neben Adressen von Botschaften und Konsulaten auch Angaben zu Geschichte, Wirtschaft, Beziehungen zur Schweiz, Reisehinweisen und vieles mehr.
Leben und Arbeiten in einzelnen Ländern Zu einzelnen ausgewählten Ländern hat das EDA je eigene Dossiers erstellt mit den wichtigsten Angaben zu Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Schweizerinnen und Schweizer, die in diesen Ländern eine Stelle antreten wollen.
| | | | |
| 
|