Für diverse Studienrichtungen (z.B. Gesundheit, Kunst, Sport, Soziales) sind unabhängig von der Vorbildung aufgrund einer beschränkten Anzahl Studienplätze Numerus Clausus-Aufnahmeverfahren oder Eignungsabklärungen zu absolvieren.
Bedingung für die Zulassung ist ausserdem eine fristgerechte Anmeldung. Dabei ist zu beachten, dass an einzelnen Fachhochschulen für einzelne Studiengänge laufend Anmeldungen entgegengenommen und falls alle Studienplätze vor Ablauf des Voranmeldetermins belegt sind, weitere Interessierte trotz Einhaltung der noch nicht abgelaufen Voranmeldefrist zum entsprechenden Studienjahr nicht mehr zugelassen werden können. (Prinzip " first come, first served").
Nähere Informationen siehe einzelne Fachhochschulen.
| Zulassung mit Berufsmaturität |  | | Berufsmaturität nachholen |  | | Zulassung mit gymnasialer Maturität |  | | Zulassung mit Fachmaturität | Bachelorstudiengänge
Zulassung mit Berufsmaturität Berufsmaturand/inn/en werden grundsätzlich zum Bachelorstudium an einer FH zugelassen. Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmaturität ohne berufliche Grundausbildung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf werden unter Vorbehalt allfälliger Numerus Clausus-Bestimmungen oder einer Eignungsabklärung prüfungsfrei aufgenommen, wenn sie eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung nachweisen.
Spezialfall: der gestalterische Vorkurs Wer an einer Fachhochschule eine künstlerisch-gestalterische Studienrichtung belegen möchte, absolviert im Vorfeld in der Regel statt eines einjährigen Praktikums in der Arbeitswelt einen von den Schulen für Gestaltung angebotenen Gestalterischen Vorkurs, teilweise auch Propädeutikum genannt. Zur Aufnahme ist ein Bewerbungsdossier einzureichen und ein selektives Eignungsverfahren zu durchlaufen. Der erfolgreich absolvierte Vorkurs ist neben dem zwingenden zusätzlichen Aufnahmeverfahren Bedingung für die Aufnahme in Bachelorstudiengänge an Fachhochschulen für Gestaltung.
Auskünfte zu den Möglichkeiten erteilen die anbietenden Schulen für Gestaltung. Einen Überblick zu den Angeboten finden Sie unter www.swissartschools.ch.
Berufsmaturität nachholen Die Berufsmaturität kann auch erst nach der Lehre absolviert werden. Dies dauert berufsbegleitend zwischen eineinhalb und zwei Jahren, als Vollzeitausbildung ein Jahr. Zugelassen wird, wer den Abschluss einer mindestens 3-jährigen Lehre vorweisen kann und eine Eignungsprüfung bestanden hat.
Zulassung mit gymnasialer Maturität Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturität werden unter Vorbehalt allfälliger Numerus Clausus-Bestimmungen oder einer Eignungsabklärung prüfungsfrei aufgenommen, wenn sie über eine einjährige Arbeitswelterfahrung verfügen, in der Regel in einem Arbeitsfeld des Studiengangs, den man studieren möchte.
Zulassung mit Fachmittelschulabschluss / Fachmaturität Die Fachmittelschule wird nach drei Jahren abgeschlossen. Ein zusätzlicher Ausbildungsteil ermöglicht den Erwerb der Fachmaturität, welche je nach absolvierter Fachrichtung und unter Vorbehalt allfälliger Numerus Clausus-Bestimmungen oder einer Eignungsabklärung eine Zulassung zum Fachhochschulstudium in den entsprechenden Bereichen Gesundheit, Pädagogik, Sozialarbeit, Kommunikation und Psychologie etc. ermöglicht. Mehr dazu siehe unter www.fms-ecg.ch.
Zulassung mit Abschluss einer höheren Fachschule (HF) Personen mit einem Diplom einer anerkannten Höheren Fachschule gemäss Berufsbildungsgesetz BBG werden für Bachelor-Studiengänge im gleichen oder verwandten Fachbereich (bereichsspezifisch) unter Vorbehalt allfälliger Numerus Clausus-Bestimmungen oder einer Eignungsabklärung zugelassen. Es besteht in einigen Fächern die Möglichkeit, ein verkürztes FH-Studium zu absolvieren (z.B. Tourismus, Pflege). Mehr Infos
Zulassung zum Master Zu Masterstudiengängen an Fachhochschulen ist grundsätzlich und direkt zugelassen, wer über einen fachgleichen oder -verwandten FH-Bachelorabschluss verfügt. Je nach Hochschule und Studienrichtung werden selektive Aufnahmekriterien definiert sowie Aufnahmeverfahren und Eignungsabklärungen verlangt. Beim Wechsel des Hochschultyps (universitärer Bachelor mit Ziel fachgleicher oder -verwandter Master FH) werden je nach Fachrichtung 20-60 zusätzliche ECTS-Leistungspunkte verlangt. Zusätzliche Informationen finden sich in der Konkordanzliste der drei Hochschulrektorenkonferenzen.
Sur Dossier / Aufnahmeprüfungen /besondere Vorleistungen Es liegt in der Kompetenz der Fachhochschulen, Aufnahmegesuche auch aufgrund anderer Vorbildungen zu bewilligen. Dies geschieht mittels einer Dossierprüfung und/oder einer spezifischen Eignungsabklärung bzw. Aufnahmeprüfung und unter Vorbehalt allfälliger Numerus Clausus Bestimmungen.
Absolventinnen und Absolventen von Vorbildungen, die mit einer Berufsmaturität oder einer gymnasialen Maturität vergleichbar sind, können unter Vorbehalt allfälliger Numerus Clausus Bestimmungen oder einer Eignungsabklärung prüfungsfrei aufgenommen werden, wenn sie eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung nachweisen.
Bewerber/innen mit einer mindestens dreijährigen Ausbildung auf Sekundarstufe II und einer mehrjähriger Berufspraxis können nach Bestehen einer Aufnahme- oder Eignungsprüfung und unter Vorbehalt allfälliger Numerus Clausus Bestimmungen aufgenommen werden.
Ausländischer Vorbildungsausweis Weitere Informationen finden Sie hier auf dem Portal.
| | | |
| 
|