TätigkeitenSorgt im Auftrag von Gemeinde oder Kanton dafür, dass Betriebe, welche mit Lebensmitteln zu tun haben (Produktions- und Handelsbetriebe, Restaurants usw.), die gesetzlichen Vorschriften vor allem im Bereich Hygiene einhalten. Prüft visuell, nimmt vor Ort einfachere Messungen vor oder erhebt Proben, die im kantonalen Labor analysiert werden. Kontrolliert die fristgerechte Umsetzung von Verbesserungsmassnahmen, berät die Betriebe bei Problemen. AnforderungenIn der Regel Höhere Fachprüfung in einem Beruf der Lebensmittel- oder Gastronomiebranche wie dipl. Bäcker/Konditor/in, dipl. Milchtechnologe/-technologin, Metzgermeister/in, dipl. Getränketechnologe/-technologin, dipl. Küchenchef/in.
Bestätigung einer Anstellung durch eine Behörde AusbildungÜbliche/r Ausbildungsweg/e:
Eidg. Verordnung über die Mindestanforderungen an Lebensmittelkontrolleure und Lebensmittelkontrolleurinnen vom 1.3.1995 (eine neue Verordnung über Lebensmittel- und Gebrauchsgegenstände [LGV] ist in Vernehmlassung).Ausbildung durch leitende Kantonschemiker/innen des jeweiligen Kantons. Die Ausbildung ist kantonal unterschiedlich.
Fächer
Eidg. und kantonale Vorschriften der Lebensmittelgesetzgebung, Warenkunde und Lebensmitteltechnologie (mindestens in den Bereichen Lebensmittelverarbeitung, Konditorei- und Backwaren, Milch- und Milchprodukte, Fleisch- und Fleischerzeugnisse), Lebensmittel- und Betriebshygiene, Mikrobiologie, Betriebsinspektion, Probeaufnahme, Berichte und Protokolle.
Abschluss
Attest über die Zulassung als Lebensmittelkontrolleur/-kontrolleurin, ausgestellt durch den/die Kantonschemiker/in. Das Attest gilt nur im Kanton, in dem die Prüfung abgelegt wurde. Die Kantone können die Atteste gegenseitig anerkennen
Die Kantonalen Laboratorien und die leitenden Kantonschemiker/innen erteilen Auskunft über die Ausbildung und Anstellung. WeiterbildungSeminare und Workshops
Angebote von Fachverbänden der Lebensmittelindustrie und der kantonalen Aufsichtsbehörden
Bachelor of Science [FH] in Lebensmitteltechnologie
Nachdiplomkurse an Fachhochschulen BerufsfeldNahrungLebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure arbeiten im Auftrag einer Gemeinde oder eines Kantons oder sind direkt bei einem kantonalen Labor angestellt. Die Anstellung und die Besoldung richten sich nach kommunalen oder kantonalen Reglementen. Fachtechnisch unterstehen sie den Weisungen des leitenden Kantonschemikers oder der leitenden Kantonschemikerin resp. dem kantonalen Gesundheits- oder Sanitätsdepartement.
Die Tätigkeit ist ähnlich wie diejenige von Lebensmittelinspektoren und -inspektorinnen. © 2013 SDBB | CSFO - berufsberatung.ch Quelle: Heftreihe «Chancen - Weiterbildung und Laufbahn», mit Porträts, Ausbildungs- und Hintergrundinformationen, © SDBB
Informationen über die Heftreihe / Bestellmöglichkeit: www.chancen.ch |