Hauswarte und Hauswartinnen sorgen für den Unterhalt von Wohn- und Geschäftsliegenschaften sowie öffentlichen Gebäuden. Sie sind zuständig für Reinigung und Unterhalt, Wartung der Haustechnik, Umgebungsarbeiten und Mieterkontakt.
Hauswarte unterhalten Wohnhäuser, Geschäftshäuser oder öffentliche Gebäude. Mit ihrer Arbeit tragen sie zur Werterhaltung von Liegenschaften bei. Aufgabenbereiche sind die Gebäudereinigung, der Gebäudeunterhalt, die Instandhaltung haustechnischer Anlagen, der Unterhalt von Aussenanlagen, der Gartenbau, die Entsorgung sowie Sicherheit, Umweltschutz und Energiesparen.
In Grossanlagen wie Einkaufszentren, Spitälern oder Schulhäusern gewährleisten Hauswartinnen einen sicheren Betrieb. Sie leiten und überwachen den Reinigungsdienst, delegieren Unterhaltsarbeiten, führen das Schlüsselinventar und kümmern sich um den Einkauf und die Verwaltung von Maschinen und Material. Mit den chemischen Hilfsmitteln, die für Reinigungsarbeiten eingesetzt werden, gehen sie verantwortungsvoll um.
Hauswarte kontrollieren regelmässig Heizungs-, Warmwasser-, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie elektrische und sanitäre Anlagen. Sie bedienen die Steuerungen und stellen sie ein. Die Bedienung und Instandhaltung der haustechnischen Anlagen erfordert technisches Verständnis.
Die Pflege von Gärten, Grünflächen, Plätzen und Wegen ist eine weitere Aufgabe von Hauswartinnen. Die Geräte und Maschinen, die sie für die Umgebungs- und Gartenarbeiten einsetzen, warten sie zum Teil selber. Sie erledigen auch kleine Reparaturen an Gebäuden, Maschinen und Apparaten selbstständig. Oft können sie dabei auf Erfahrung aus früheren Berufen zurückgreifen. Für grössere Reparaturen beauftragen sie externe Betriebe.
Hauswarte sind die Ansprechpersonen für die Anliegen von Benutzern, Kundinnen und Mietern. Bei Mieterwechseln sind sie für die Wohnungsabnahme und -übergabe zuständig. Sie überprüfen den Zustand des Mietobjekts und halten im Übergabeprotokoll allfällige Mängel fest.
Im Büro koordinieren Hauswartinnen den Einsatz von Hilfskräften, schreiben Arbeitsrapporte, holen Offerten ein, beauftragen externe Betriebe mit Reparaturen und überprüfen Rechnungen. Bei Bau- und Umbauvorhaben bringen sie ihr Fachwissen ein.
In Grossanlagen wie Einkaufszentren, Spitälern oder Schulhäusern gewährleisten Hauswartinnen einen sicheren Betrieb. Sie leiten und überwachen den Reinigungsdienst, delegieren Unterhaltsarbeiten, führen das Schlüsselinventar und kümmern sich um den Einkauf und die Verwaltung von Maschinen und Material. Mit den chemischen Hilfsmitteln, die für Reinigungsarbeiten eingesetzt werden, gehen sie verantwortungsvoll um.
Hauswarte kontrollieren regelmässig Heizungs-, Warmwasser-, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie elektrische und sanitäre Anlagen. Sie bedienen die Steuerungen und stellen sie ein. Die Bedienung und Instandhaltung der haustechnischen Anlagen erfordert technisches Verständnis.
Die Pflege von Gärten, Grünflächen, Plätzen und Wegen ist eine weitere Aufgabe von Hauswartinnen. Die Geräte und Maschinen, die sie für die Umgebungs- und Gartenarbeiten einsetzen, warten sie zum Teil selber. Sie erledigen auch kleine Reparaturen an Gebäuden, Maschinen und Apparaten selbstständig. Oft können sie dabei auf Erfahrung aus früheren Berufen zurückgreifen. Für grössere Reparaturen beauftragen sie externe Betriebe.
Hauswarte sind die Ansprechpersonen für die Anliegen von Benutzern, Kundinnen und Mietern. Bei Mieterwechseln sind sie für die Wohnungsabnahme und -übergabe zuständig. Sie überprüfen den Zustand des Mietobjekts und halten im Übergabeprotokoll allfällige Mängel fest.
Im Büro koordinieren Hauswartinnen den Einsatz von Hilfskräften, schreiben Arbeitsrapporte, holen Offerten ein, beauftragen externe Betriebe mit Reparaturen und überprüfen Rechnungen. Bei Bau- und Umbauvorhaben bringen sie ihr Fachwissen ein.


PDF-Dokument «Prüfungsordnung»
Hauswarte und Hauswartinnen haben auf dem Arbeitsmarkt gute Chancen.
Es besteht auch die Möglichkeit, Home-Service anzubieten und sich damit selbständig zu machen (regelmässiger Gebäudeunterhalt oder Vertretung bei Ferien und Krankheit).