Führt den Seefunkverkehr an Land und zu anderen Schiffen. Versorgt die Schiffsführung mit Informationen zur Führung des Schiffs und seiner Sicherheit.
Ist für den Nachrichtenaustausch mittels drahtloser Kommunikationsverbindungen zuständig. Steht im Kontakt zur Reederei und zu Wetterstationen. Gibt Nachrichten an die Besatzung weiter. Steuert die Verkehrsabwicklung (z.B. in Häfen, vor Schleusen). Nimmt Hilferufe von in Seenot geratenen Menschen entgegen und beteiligt sich bei der gegenseitigen Hilfeleistung in der Schifffahrt. Zum Aufgabengebiet gehören ferner die Wartung und Instandhaltung der funktechnischen Anlagen und eventuell weiterer elektronischer Einrichtungen an Bord.


