Rechtsanwalt/-anwältin
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen vertreten die Interessen von Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen. Sie beurteilen die Rechtslage, beraten ihre Klienten und Klientinnen, vertreten sie vor Gerichten und Behörden und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf.
- Bildungstypen
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Hochschulberuf
- Berufsfelder
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Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus
- Branchen
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Rechtspflege
- Swissdoc
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Aktualisiert 06.08.2018
Tätigkeiten
Rechtsanwälte helfen, juristische Probleme zwischen verschiedenen Parteien zu regeln. Dazu gehören zum Beispiel Personen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen oder Institutionen. Sie beraten und vertreten Mandanten bei Scheidungen, Firmengründungen, Hauskäufen oder Erbschaften, arbeiten Verträge oder Statuten für Vereine und Unternehmen aus, überprüfen die Rechtsgültigkeit von Dokumenten oder vertreten Personen bei Straffällen oder bei Konflikten beispielsweise mit Arbeitgebern, Versicherungen oder Vermietern vor Gericht.
Nach Möglichkeit suchen Rechtsanwältinnen nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klientinnen ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über deren Rechte und gesetzlichen Mitteln, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mittels Gesprächen eine Einigung zu erreichen.
Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Rechtsanwälte ihre Mandanten nötigenfalls vor Gericht. Je nach Fall reichen sie eine Klage oder Beschwerde ein oder verteidigen ihre Klienten als Angeklagte bzw. Opfer bei der Verhandlung. Im Vorfeld prüfen sie den Sachverhalt, klären ab, auf welche Gesetze sie sich im Interesse ihrer Klienten berufen können und ob ähnliche Fälle vorliegen. Sie bestimmen ihre Strategie und bereiten die Mandanten auf die einzelnen Verhandlungsschritte vor. Sie stellen Beweise und Prozessakten mit der Darstellung der Sach- und Rechtslage zusammen und unterbreiten diese den Richtern.
Die meisten Rechtsanwältinnen übernehmen Mandate in verschiedenen Rechtsgebieten. Viele spezialisieren sich auch, z. B. auf Arbeits-, Steuer-, Versicherungs-, Strassenverkehrs-, Handels-, Straf- oder Familienrecht. Um ihre Mandantinnen vor Gericht vertreten zu können, müssen sie unabhängig, d. h. in der Regel freiberuflich tätig sein. Teilweise vertreten sie auch als Angestellte eines Unternehmens dessen Rechtsansprüche. In Verwaltungen arbeiten sie beispielsweise Gesetzestexte aus oder verfassen juristische Gutachten.
Rechtsanwälte unterstehen dem Anwaltsgeheimnis. Vertrauliche Informationen, die sie erhalten, dürfen sie nicht weitergeben, auch nicht an Gerichte oder Behörden.
Ausbildung
Grundlage
Reglemente der Universitätsfakultäten sowie kantonale Bestimmungen über die Anwaltsprüfungen
Ausbildungsweg
- Studium der Rechtswissenschaften (Master-Abschluss einer Universität)
- Anwaltspraktikum bei einem Gericht, einem/r Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin oder einer Behörde
- Anwaltsprüfung und Eintrag ins Anwaltsregister
Hinweis: Die Anwaltspraktika und Anwaltsprüfungen sind kantonal geregelt.
Bildungsangebote
Universitäten Basel, Bern, Freiburg, Genf, Lausanne, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Zürich
Dauer
- Vollzeitstudium: 3 Jahre Bachelor- und 1½ Jahre Masterstudium
- Anwaltspraktikum: je nach Kanton ca. 1 bis 2 Jahre
Studieninhalte
Privatrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht, Zivilprozessrecht, Rechtsgeschichte u. a.
Die Universitäten bieten unterschiedliche Vertiefungsrichtungen an. Das Studium besteht aus Vorlesungen, Übungen und Fallstudien.
Abschluss
"Master of Law" bzw. kantonales Anwaltspatent
Voraussetzungen
Vorbildung
- eidg. oder eidg. anerkannte Maturität oder Hochschulabschluss (FH, Uni, ETH) bzw. Berufsmaturität und Ergänzungsprüfung der Schweiz. Maturitätskommission (Passerelle)
- abgeschlossenes universitäres Master-Studium in Rechtswissenschaften
- Anwaltspraktikum (gemäss kantonalen Bestimmungen)
- Handlungsfähigkeitszeugnis, Strafregister- und Betreibungsregisterauszug
- in gewissen Kantonen: Schweizer Staatsbürgerschaft
Für die Zulassung zum Bachelorstudium gilt in der Regel:
Detaillierte Auskünfte erteilen die Zulassungsstellen der einzelnen Hochschulen. Die Universitäten entscheiden selbstständig über die Anerkennung von Ausweisen. Eine Übersicht bietet die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS).
Für die Zulassung zur Anwaltsprüfung wird in der Regel verlangt:
Über Details informieren die zuständigen kantonalen Anwaltsprüfungskommissionen.
Anforderungen
- analytische Fähigkeiten
- Einfühlungsvermögen
- mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
Weiterbildung
Kurse
Angebote von Hochschulen, von kantonalen Berufsverbänden und vom Schweizerischen Anwaltsverband SAV
Spezialisierung
Fachanwalt SAV in den Gebieten: Arbeitsrecht, Bau- und Immobilienrecht, Erbrecht, Familienrecht, Haftpflicht- und Versicherungsrecht
Höhere Fachprüfung (HFP)
Z. B. dipl. Treuhandexperte/-expertin, dipl. Steuerexperte/-expertin
Weitere juristische Berufe
Bezirks-, Ober- oder Bundesrichter/in
Doktorat (Dr. iur.)
in Rechtswissenschaften
Nachdiplomstufe
- Angebote von Fachhochschulen und Universitäten, z. B. in Europarecht, Internationalem Recht, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht, Kriminologie usw.
- Lehrtätigkeit z. B. an Gymnasien: "Lehrer/in für Maturitätsschulen (EDK)"
Berufsverhältnisse
Rechtsanwälte arbeiten in Anwaltskanzleien. Teilweise spezialisieren sie sich auf ein bestimmtes Gebiet wie Wirtschafts-, Straf-, Familien- oder Steuerrecht. Möglich ist auch eine Tätigkeit in Treuhandfirmen, in der öffentlichen Verwaltung, in Unternehmen, Verbänden und Gewerkschaften. Um Klientinnen vor Gericht vertreten zu können, müssen sich Rechtsanwältinnen im Kanton, in dem sie ihren Geschäftssitz haben, ins Anwaltsregister eintragen lassen. Der Eintrag berechtigt sie dazu, in der ganzen Schweiz Prozesse zu führen.
Weitere Informationen
Adressen
Schweizerischer Anwaltsverband SAV-FSA
Marktgasse 4
Postfach
3001 Bern
Tel.: +41 31 313 06 06
URL: https://www.sav-fsa.ch
E-Mail:
Swissuniversities
Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen
Effingerstr. 15
Postfach
3001 Bern
Tel.: +41 31 335 07 40
URL: http://www.swissuniversities.ch
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